Haben Arzthelferinnen Einsicht in Befunde/Diagnosen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das dürfen sie. Als Handlungsbevollmächtigte des Arztes unterliegen sie aber ebenso der Schweigepflicht, wie der Arzt selbst.

Ja, aber sie sind in die ärztliche Schweigepflicht einbezogen.

ja, sie müssen sogar, wenn sie die eintragungen in der patientenkarte im computer übertragen, jede diagnose hat auch eine kennzahl...

Ja, sie müssen ja auch einen Einblick über den Patienten haben!

Ja, wenn die die Gebühren eintippen, müssen die das sogar.