Grad der Behinderung/Schädigung bei diabetischen Spätfolgen?
Hallo, ich habe seit meiner Geburt 1969 einen sehr schwer Einstellbarer Diabetes. Ich habe bereits deswegen einen gdb von 50. Nun ist es so das ich diverse Spätfolgen habe wie z.b eine autonome Neuropathie des gesamten Gastroenteraltraktes. Beidseitig diabtisches Fußsyndrom, linkes Auge nichtprofilerative Retinopathie mit Visus 0,4 und rechts profilerative Retinopathie mit Visus unbekannt da der Glaskörper entfernt wurde vor 1 Woche, davor war er aber 0,4. Nun muss ich durch die ganzen Einschnitte in der Lebensführung, die Beschwerden sind vielseitig, einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen. Mit welchem Grad bzw welchen Merkzeichen könnte ich rechnen? Mir wäre wichtig die Wertmarken für öffentliche Verkehrsmittel zu bekommen damit ich wieder wenigstens etwas Mobil wäre!!!
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, den die Versorgungsmedizinischen Grundsätze befassen sich ja nicht mit diabetischen Folgerkrankungen und naja...
Danke schon einmal im vorraus
1 Antwort
Das habe ich gerad bei meiner Mutter durch. Diabetes Typ 1 seit knapp 60 Jahren. Sie hat alle möglichen Folgeerkrankungen inkl. Erblindung durch Retinopathie. Einzig das diabet. Fußsyndrom blieb ihr erspart.
Sie hat einen GdB von 100% unbefristet mit den Merkzeichen: G B H Bl RF. Außerdem erhält sie Blindengeld.
Die Beantragung bis dahin hat ungelogen Jahre gedauert und war sehr mühsam und langwierig. Ich kann dir nur raten, dir da Unterstützung zu suchen.
Gut deine Mutter ist auch leider komplett erblindet, das ist mir zum Glück bis jetzt noch erspart! Bin nur extrem blendungsempfindlich und schönes Wetter kann ich nur schlecht genießen da ich z.b die Autos im Straßenverkehr nicht sehe wenn die Sonne blöd steht.