Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch dann noch, wenn er herausfindet, dass man THC im Blut hat?

4 Antworten

Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch dann noch, wenn er herausfindet, dass man THC im Blut hat?

Sie gilt, aber nur bedingt.

Es kann ja z.B. so eine Untersuchung richterlich angeordnet werden und dann muss der Arzt natürlich Auskunft geben.

Dann hängt es auch vom Alter ab:

  1. Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab.

Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist.

Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.

http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf

Beim Arzt stattfindende Urintests sind keine Drogentests. In aller Regel werden mit Urinproben Harnwegsinfektionen oder Zuckerkrankheit bestimmt. Überdies sind zur Diagnosestellung Drogentests so gut wie nie erforderlich. Du machst Dir also ganz umsonst Sorgen.

die Ärtztliche schweigepflich gilt immer, ausser du bist minderjährig und deine Erziehungsberechtigten müssen es erfahren (weil du zB. die situation selbst nicht komplett psychisch erfassen kanst) (akute selbstmordgefahr, konsum von stark bedenklichen substanzen etc.)

Ja, hat er.