Gibt es eine Möglichkeit TOEFL Urkunden auf Echtheit zu überprüfen?

4 Antworten

Hmm... da ist natürlich ein Konflikt mit dem Datenschutz... aber du kannst natürlich immer dem Bewerber sagen, du möchtest, dass er eine beglaubigte Bestätigung für den TOEFL beantragt... oder ihn anweisen er soll die Prüfungsorganisation anweisen, dass die Prüfungsorganisation dir eine Bestätigung schickt.

Auf jeden Fall, ohne das Einverständnis des Bewerbers wirst du an den Mausern des Datenschutzes nicht vorbeikommen.

Wenn man die Urkunde hinmailt, wir die Schule ggf. bestätigen, dass sie die ausgestellt hat. Da ist nix mit Datenschutz. die Daten sind ja bereits bekannt.

Was denkst du denn, wie sonst die Echtheit von Urkunden bestätigt wird. Sowas ist Usus.

@Bitterkraut

Datenschutz bleibt Datenschutz, ob eine Anfrage mündlich oder schriftlich erfolgt.

@MonsieurInconnu

Du kapierst es nicht. Macht nix. Die Schule bestätigt keine Daten, sondern die Echtheit ihrer Urkunde. 

@Bitterkraut

Du kapierst es nicht... indem die Schule die Urkunde bestätigen würde, würde sie ja auch offenlegen, ob du Student/Schüler warst oder nicht und das können sie nicht aus Datenschutzgründen also werden sie zu der Urkunde keine Angaben machen...

@MonsieurInconnu

Lass es gut sein. Du versehst es nicht. Die Schule würde nur sagen, diese ukunde haben wir ausgestellt oder eben nicht ausgestellt. Und das darf jeder, der eine Unkunde ausgestellt hat. Datenschutz kommt da gar nicht ins Spiel - keine Ahnung, was du unter Datenschutz verstehst. Auserdem sind die Gesetze überall anders und hier reden wir nicht von einer deutschen Schule , abe auch die kann die Echtheit ihrer Urkunde ederzeit bestätigen, wenn man ihr eine vorlegt. Andernnfalls könnte es niemand.

Das ist ein übliches Verfahren.

@Bitterkraut

Let's agree that we disagree. Aber trotzdem, Schule kann zu keiner Urkunde zu irgendeinem Dahergelaufenen da Stellung geben. Erst auf richterlichen Beschluss. Selbst wenn die Polizei der Schule ein Mail schreiben oder anrufen würde. Ohne richterlichen Beschluss: No Comment. Kein Kommentar.

@MonsieurInconnu

Weißt Du welchen Wert eine Urkunde oder ein Zertifikat hat, dessen Echtheit nicht beim Aussteller angefragt werden kann?

Richtig. Keinen.

Mit dem Ausstellen der Urkunde hat der Aussteller ja bereits bestätigt, dass der Genannte bei ihm irgendetwas erworben hat. Wo soll denn da eine Datenschutzproblem sein?

Zudem ist der in der Urkunde Genannte mit der Auskunft einverstanden, sonst hätte er die Urkunde ja nicht vorgelegt.

@Meandor

So, jetzt nochmals ganz spezifisch für die Frage wegen TOEFL. Es gibt ein Online Tool der Prüfungsorganisation (ETS), wodurch Firmen die Echtheit der Prüfungsergebnisse von Bewerbern überprüfen KÖNNTEN. Aber: Die Überprüfung kann nur vorgenommen werden mit dem Einverständnis des Prüfungskandidaten bzw. wenn dieser der Firma weitere erforderliche Daten zur Verfügung stellt und NUR DANN!. Hier ein Auszug aus den Geschäftsbedingungen der Prüfungsorganisation:

"If you provide your TOEFL registration number to an Organization, the Organization will be able to sign up for the OSVS and/or OSSS and access your test scores and related data or a speech
sample (depending on the Service), as long as it also has your name and date of birth. Some Organizations already will have some of that information, but they should not have your TOEFL
registration number unless you give it to them. Accordingly, do not provide it unless you want to allow the Organization to access the OSVS or OSSS."

Hier der Link dazu:

https://www.ets.org/Media/Tests/TOEFL/pdf/TOEFL_OnlineScoreVerificationService.pdf

@MonsieurInconnu

Das ist ein Forum... So wie dieses hier in gewisser Weise... Nur dass da scheinbar nur Studenten (offenbar aber eher keine Jurastudenten) sich austauschen. 

Und auch dort wird die "Meinung"  vertreten, dass es unproblematisch ist, wenn ausschließlich die Echtheit der eigenen Urkunde bestätigt wird, die der Prüfungsabsolvent anscheinend selbst aus der Hand gegeben hat. Das "meine" ich auch. 

Eine Rechtsnorm aus dem "Datenschutzrecht" wird auch dort nicht zitiert. So kann man nicht wirklich diskutieren.

@MonsieurInconnu

Ok, dann ist das womöglich die Handhabung dort. Ob das rechtlich nach (Amerikanischem) Recht zwingend ist, ergibt sich daraus nicht. Aber ein Kandidat, der die Überprüfung der Urkunde nicht ermöglicht,  wird sicherlich eher nicht eingestellt werden. 

@Goodquestion42

Im Übrigen schließt auch das nicht aus, dass auch die Toefl-Leute einem die Frage beantworten, ob die Urkunde echt  (also von ihnen ausgestellt) ist. Damit will man ja noch nicht die wahren Prüfungsergebnisse oder irgendwelche anderen schützenswerten Daten wissen, die man nicht schon aus der Urkunde selbst erfahren hat. Natürlich kann sein, dass auch das abgelehnt wird. Die Frage ist nur, ob zu Recht.

@Goodquestion42

Ach... einfach zu eitel und stolz um mal zuzugegen, dass jemand anders vielleicht Recht hat. Ohne das Einverständnis eines Bewerbers oder Urkundenbesitzers gibt es keine Auskunft. Hier nochmals ganz explizit ein anderes Beispiel bei den Englisch Tests der Cambridge University:

"Anyone can use this free service once they have been given permission to verify a result by the certificate holder."

So viel dazu, dass es "nur" in Amerika so ist.

Hier der Link: https://verifier.cambridgeenglish.org/

Sorry, die Frage kann ich nicht beantworten. Es würde mich irgendwie wundern, wenn auf dem Niveau geschummelt wird - vor allem weil es ein Grund für eine Fristlose ist.

Ob die Urkunde echt ist, findet ihr doch leicht im Vorstellungsgespräch heraus, wenn Ihr einen Teil auf englisch führt.

Hilft das? Vermutlich nicht.

Da würde ich einmal bei der ausstellenden Schule oder bei einem deutsch amerikanischen Institut ( DAI in Großstädten) genauer nachfragen. Alternativ im Vorstellungsgespräch abchecken.

Es wird sehr viel geschummelt , da es so einfach!

Klar, du kannst die entsprchende Schule/College bitten, die Echtheit zu bestätigen.

Ne andere Methode wüßte ich nicht.

Einfach keine Ahnung haben und irgendetwas schreiben... da könnte ja Hinz und Kunz anrufen und da Informationen über jeden verlangen... da gibt es strikten Datenschutz! Das ist nicht so einfach!

@MonsieurInconnu

Da ruft man nicht an, da faxt oder mailt man die Urkunde und fragt nach, ob der Inhalt bestätigt wird. 

Einfach mal denken vor dem Meckern.

@Bitterkraut

Ja, Mann!!!! Denk doch du!!!! Meinst du der Datenschutz gilt nicht auch für E-Mailanfragen!? 

@MonsieurInconnu

Du versehtst es nicht. Die Schule bestätigt nur, dass sie die Ukunde ausgestellt  hat, sonst nix. Sowas ist Alltag. 

@Bitterkraut

Eben nicht! Die Schule wird dir, ob du in deiner Anfrage irgendeine Urkunde mitschickst oder nicht, einfach eine Standardantwort schicken wie: Bedauerlicherweise können wir aus Datenschutzgründen zu Ihrer Anfrage keine Stellung nehmen.

@MonsieurInconnu

Am meisten ärgert mich hier eigentlich dieser Tonfall.

@MonsieurInconnu

Hinz und Kunz sind nicht im Besitz einer Urkunde und eines Anschreibens des Bewerbers. Aus beidem ergibt sich ein berechtigtes Interesse des Unternehmens an der Verifikation der Daten.