gesetzlicher Betreuer- Kontoeinsicht für Angehörige

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Ihr werdet dadurch keine Einsicht in die Kontounterlagen bekommen. Allerdings kann sich das Gericht unter Umständen veranlasst sehen - je nachdem, wie stichhaltig Eure Beispiele sind - die Betreuerin genauer zu kontrollieren!

Verwandte ohne Betreuerfunktion werden vom Betreuungsgericht als am Betreuungsverfahren nicht Beteiligte betrachtet.

Als solche sind diese nicht beschwerdeberechtigt. Ungeachtet dessen kann man es den Verwandten nicht verbieten, ihre Bedenken zu äußern bzw. Bweise vorzulegen.

Da Betreuer und Richter meist eng zusammenarbeiten, werden alle Eingaben abgewimmelt mit der Begründung, dass das Gericht davon ausgehe, dass der Betreuer sich korrekt verhalten habe Erst wenn der Betreuer strafrechtlich verurteilt sei, werde man reagieren.

Allerdings wird es nicht zu einer solchen Verurteilung kommen, da die Staatsanwaltschaft erfahrungsgemäß alles im Sande verlaufen lässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wart ihr schon beim Anwalt - das sollte erst mal sein, ansonsten wirklich Einspruch gegen die Berufung eines Betreuers legen, und Antrag auf Konteneinsicht stellen über diese Fragen mit dem Anwalt reden. ein Besuchsrecht habt ihr grundsätzlich. auch wenn ihr die Betreuung noch nicht gestellt habt, könnt ihr das nachholen. der Anwalt kann euch beraten

Ein Besuchsrecht habt ihr grundsätzlich------ Stimmt nicht, wenn die Betreuerin der Meinung ist, ihr sollt kein Besuchsrecht haben, kann sie es aussprechen. Haben wir erlebt!!! Wenn die Betreuerin gut mit der Bearbeiterin beim Amtsgericht steht, hast Du auch Pech gehabt, dann bekommst Du eine Absage für Konteneinsicht mit der Begründung, es bestehe kein Anlass. Haben wir auch durch!!!!! Erst mit dem Tod unserer Tante haben wir auf Druck hin die Akteneinsicht bekommen und siehe da, selbst die Abrechnungen wurden manipuliert und die Betreuerin hat sich doch bereichert. Mein Tipp!!! Sammelt Unterlagen, alle die Ihr bekommen könnt, die kleinsten Hinweise, stellt Strafanzeige und meldet es dem Betreuungsgericht, so habt Ihr eine Möglichkeit weitere Unterschlagungen zu verhindern. Es ist aufwendig, aber es lohnt sich. Bei uns hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Nehmt Euch einen Anwalt für Strafrecht, denn sonst brauch Ihr nachher noch einen Anwalt für Erbrecht!

Verlangen könnt ihr das. Entscheiden wird dann das Gericht. Aber die Betreuerin muss gar nichts, für sie seid ihr eben außenstehende Personen (wenn auch verwandt), denen sie keine Auskunft geben muss, - sogar nicht einmal geben darf!

Ihr könnt das Betreuungsgericht darauf hinweisen. Wenn es den Äußerungen Glauben schenkt, wird es die Betreuerin auffordern, die Anschuldigungen zu entkräften. Das Betreuungsgericht überwacht aber ohnehin die Kontobewegungen, da die Betreuerin regelmäßig Berichte vorlegen muss. Veruntreuungen sind somit nur schwer zu bewältigen.