GEK Barmer Wiedereingliederung Frage
Hallo comunity
ich habe eine frage an euch.
habe gerade meine Reha hinter mir ,mir wurde neue Hüfte eingesetzt Hüft TEP,laut reha artzt soll ich in ca 2-3 monaten in meinen betrieb wiedereingliederung machen.leider ist das bei mir sehr schwierig,ich selbst habe keinen führerschein,und meine arbeitsstätte ist ca 6km weit entfernt. meine frage muss mann den wiedereingliederung machen,oder werden die fahrtkosten zur arbeitsstätte mit taxi übernommen....würde mich gerne vorher schon informieren wie das abläuft....so kann ich meinen arbeitgeber schon mal informieren
danke
3 Antworten
Hallo,
die Krankenkasse zahlt keine Fahrkosten für den Weg zur Arbeit.
Der Arbeitgeber ist dazu auch nicht verpflichtet, manche Arbeitgeber zahlen es aber freiwillig, da sie während der stufenweisen Wiedereingliederung die Arbeitskraft kostenlos bekommen. Ggf. auch Alternativen möglich: Abholung durch Firmenwagen oder Kollegen (ggf. teilweise Anrechnung als Arbeitszeit).
Rechtsgrundlage: § 74 SGB V
Teilweise ist auch ein Gespräch mit Arbeitgeber und Krankenkasse in der Firma sinnvoll. Evtl. sind weitere Veränderungen erforderlich (z.B. höhenverstellbarer Schreibtisch).
Gute Besserung!
Gruß
RHW
Ich beantrage hiermit Erstattung der Reisekosten während der Wiedereingliederung nach § 44 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB IX.
denke das solltest du am besten , also qualifiziertesten beim geeigneten ansprechpartner deiner versicherung nachfragen, da es ja sich um eine spez. zu handeln scheint....
"alles gute für die weitere genesung....
kenne mich mit hüftschmerzen aus...)daher....die mitfühld.wünsche +...