GEK Barmer Wiedereingliederung Frage

3 Antworten

Hallo,

die Krankenkasse zahlt keine Fahrkosten für den Weg zur Arbeit.

Der Arbeitgeber ist dazu auch nicht verpflichtet, manche Arbeitgeber zahlen es aber freiwillig, da sie während der stufenweisen Wiedereingliederung die Arbeitskraft kostenlos bekommen. Ggf. auch Alternativen möglich: Abholung durch Firmenwagen oder Kollegen (ggf. teilweise Anrechnung als Arbeitszeit).

Rechtsgrundlage: § 74 SGB V

Teilweise ist auch ein Gespräch mit Arbeitgeber und Krankenkasse in der Firma sinnvoll. Evtl. sind weitere Veränderungen erforderlich (z.B. höhenverstellbarer Schreibtisch).

Gute Besserung!

Gruß

RHW 

Ich beantrage hiermit Erstattung der Reisekosten während der Wiedereingliederung nach § 44 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB IX.

denke das solltest du am besten , also qualifiziertesten beim geeigneten ansprechpartner deiner versicherung nachfragen, da es ja sich um eine spez. zu handeln scheint....

"alles gute für die weitere genesung....

kenne mich mit hüftschmerzen aus...)daher....die mitfühld.wünsche +...