Gebrauchsabnahme?

4 Antworten

Der § 433, 640 BGB sieht vor, dass vor dem endgültigen Gebrauch einer neu errichteten Immobilie, diese formell durch die Behörde oder auch den Besteller, abzunehmen ist. Der Besteller ist dann derjenige, der das Haus bestellt hat, also Sie. Gegenüber ihrem Auftragnehmer haben Sie das Haus abgenommen.

Die Behörde arbeitet in der Regel mit dem "Gebrauchsabnahmeschein" , dass den Vorschriften und eventuellen Auflagen entsprechend gebaut worden ist. Auf diesem wird bestätigt, dass das Haus entsprechend Baugenehmigung gebaut wurde, die Heizungsanlagen funktionieren und ob das Gebäude so genutzt werden kann, wie die Nutzung beantragt wurde. Eigentlich berechtigt erst dieser Schlussabnahmeschein dazu, ein Gebäude zu nutzen.

Beantragt werden muss die Gebrauchsabnahme vom Bauherrn.

Ich würde Ihnen empfehlen, beim Bauamt nachzufragen, wie nun verfahren werden sollte.

Die Gebrauchsabnahme erfolgt durch das Bau- / Ordnungsamt deiner Stadt.

Diese Menschen kommen ungefragt vorbei und kontrollieren ob das Haus gemäß eingereichtem Bauantrag errichtet wurde.

Solltet ihr einziehen bevor alles vollständig gebaut wurde werden sich die Leute vom Amt melden und sagen "So geht es nicht, ...bis wann wird das Haus analog zum Bauantrag fertiggestellt?"

Wir hatten diese Situation, weil unsere Fertiggarage deutlich verspätet kam. Wir mussten nicht ausziehen, aber die fragten nach Lieferdatum etc. und kamen dann auch wieder zur Kontrolle.

Nach Lieferung, Aufstellung und Anschluss der Garage war alles okay und das war es dann.

Diese Abnahme übernimmt seit vielen Jahren der Bauleiter (in keinem Bundesland fahren die Bauämter noch raus). Ein entsprechendes Formular (Rohbauabnahme + Gebrauchsabnahme) habt ihr mit der Baugenehmigung erhalten.

Alles klar, Danke :)

Dann melde das doch einfach zur Abnahme. Es ist so oder so zu spät - ob das rechtliche Konsequenzen hat, oder ob Kulanz ausgeübt wird, wirst Du dann schon feststellen können.

Vielleicht hat auch die Hausbaufirma solches schon längst erledigt. Fragen!