Führerscheineintrag "Augengläser"
Seit meiner Kindheit bin ich stark weitsichtig und hatte unverändert jahrzehntelang eine Brillenglasstärke von 5 und 7 Dioptren. Lange Jahre trug ich Kontaktlinsen.
In meinem Führerschein steht: "Die Führerscheininhaberin ist verpflichtet, beim Führen von Kraftfahrzeugen ein geeignetes Augenglas zu tragen"
In den letzten Wochen wurde bei mir an beiden Augen eine Katarakt OP (grauer Star) durchgeführt und mir wurden Kunststofflinsen eingesetzt, die meine Weitsichtigkeit so gut korrigieren, wie das vorher mit Kontaktlinsen der Fall war. Mit dem OP Ergebnis und dem bisher durchgeführten Sehtest ist der Augenarzt - er war nicht der Operateur - sehr zufrieden, nach seinen Aussagen und Diagnosen brauche ich künftig keine Brille mehr. Bisher erlaubt er mir jedoch das Autofahren nicht. Er möchte in zwei Monaten ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten (es kostet mich 100 Euro) soll ich dann zum Führerschein legen.
Nun frage ich, ob das korrekt ist, denn
möchte ich nicht so lange aufs Autofahren verzichten.
sind die Aussagen des Augenarztes recht schwammig und ich habe das Gefühl, dass er hauptsächlich an der Ausstellung des Gutachtens interessiert ist.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik?
4 Antworten
Soweit ich weiß, kannst Du die Auflage für "geeignetes Augenglas" tatsächlich nur aus dem Führerschein entfernen lassen, indem Du bei der Führerscheinstelle ein entsprechendes Augenärztliches Gutachten vorlegst, welches Dir bescheinigt, dass Du ohne Brille oder Kontaktlinsen die geforderte Sehschärfe von mindestens 0,7 erreichst. Solange der Eintrag nicht aus Deinem Führerschein entfernt wurde, darfst Du ja im Prinzip nur mit Brille, die Du ja nun nicht mehr brauchst und nicht mehr tragen kannst, fahren, also wirst Du, bis Du das Gutachten der Behörde vorgelegt hast und die den Eintrag geändert haben, so ohne weiteres wohl nicht fahren dürfen.
Danke für den Stern :-) Ich drück' Dir die Daumen, dass Du bald wieder Auto fahren darfst
Geh zum Sehtest bei der Führerscheinstelle. Bestehst Du den lässt du den Führerschein umschreiben.
Ich würde die Sache anders angehen. Wenn Du wieder besser sehen kannst, machst Du (bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle) einen erneuten Sehtest. Wenn Du den dann ohne Sehhilfe bestehst, gehst Du mit diesem positiven Ergebnis (also der Bescheinigung) zur Führerscheinstelle Deiner Kreisverwaltung. Diese sollte Dir dann eventuell auch ohne Attest den Vermerk aus dem Führerschein streichen können.
Das reicht nicht, es wird ein Ärztliches Gutachten verlangt!
Es reicht nicht, das Gutachten zum Führerschein zu legen! Du musst den Führerschein mit dem Gutachten Ändern lassen. Das kostet heute nochmal um die 35€ !
Danke, diese Antwort ist korrekt, muss ein Gutachten vorlegen. Ich habe mich inzwischen umfassend weiter informiert. Den Test beim Optiker habe ich nicht bestanden. Beim Gutachten werden außer der Sehschärfe noch andere Dinge berücksichtigt, so dass ich gute Chancen habe, wieder Autofahren zu dürfen. Da ich noch einen uralt "grauen Lappen" habe, kann/muß ich mir einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Der Eintrag kann aus meinem Führerschein nicht entfernt werden. Vorrübergehend kann ich jedoch meinem alten Führerschein das Gutachten beilegen.