Freiwillige Krankenversicherung nach Arbeitsbeginn?

4 Antworten

sofern es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt (mehr als 450 Euro brutto monatlich) erfolgt eine Anmeldung des Arbeitgebers.

sobald die Anmeldung des Arbeitgebers bei der Krankenkasse eingegangen ist, wird die freiwillige Versicherung automatisch zum Tag davor beendet. einer Kündigung bedarf es nicht.

aber du musst drei Dinge berücksichtigen:

1. die Anmeldung durch den Arbeitgeber erfolgt idR nicht sofort mit der Arbeitsaufnahme. da können schonmal 2-4 Wochen ins Land gehen.

2. da der Beitrag zur freiwilligen Versicherung immer zum 15. des Folgemonats fällig ist, ist der Juli-Beitrag erst noch im August fällig.

3. wenn die Anmeldung durch den Arbeitgeber verspätet eintritt, wird zunächst der volle Beitrag zur Krankenversicherung fällig. du erhälst dann eine Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge im Nachgang. allerdings solltest du deine Kasse dazu auffordern. eine automatisierte Erstattung erfolgt nicht.

Hallo Mark1789,

in der Regel meldet der Arbeitgeber dich bei einer Gesetzlichen Krankenkasse an. Die freiwillige Mitgliedschaft endet dann automatisch, und geht in eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft über. Voraussetzung ist, dass dein Arbeitgeber dich als versicherungspflichtiges Mitglied anmeldet.

Du wirst darüber auch von deiner Krankenkasse informiert.

Eine Kündigung deiner bisherigen freiwilligen Mitgliedschaft
ist somit gar nicht notwendig.

Kleiner Tipp: Möchtest du bei deiner bisherigen Krankenkasse versichert bleiben? Dann sag deinem Arbeitgeber kurz bescheid. Es könnte sonst sein, dass er dich bei einer anderen Gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl anmeldet ;-)

Viel Erfolg!

Liebe Grüße

Catherine vom Barmenia-Team

Plfichtversicherung ist vorrangig vor freiwilliger Mitgliedschaft.

Der Arbeitgeber meldet die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäfitgung, vorausgesetzt er hat Mitgliedbescheinigung der Wunschkasse und SV-Nummer.

Die Abmeldung aus der freiwilligen KV erfolgt automatisch mit der Anmeldung des Arbeitgebers.