freiwillig Ultraschall als Selbstzahler, möglich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich darf ein Arzt ein Ultraschall auf Wunsch des Patienten machen, er darf es nur nicht "auf Kasse" abrechnen.

Die Kosten für die Sonographie der Bauchorgane belaufen sich laut GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) auf € 58,94 (1 x GOP 410, 3 x GOP 420), für eine Doppler-Sonographie der Arterien des Bauches kommen nochmals € 23,31 (GOP 401) hinzu. Dazu kommt der obligatorische GOP 1 der GOÄ mit € 10,71.

Die Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse (GOP 417) kostet € 28,15, die des Herzens (Echokardiographie, GOP 423) € 67,02.

Summa summarum bis du also mit knapp 190 Euro dabei., vorausgesetzt der Arzt rechnet immer nur mit dem Faktor 2,3 ab.

 

naturina 
Fragesteller
 02.04.2011, 09:19

Herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort :)... perfekt

selbstverständlich darf ein Arzt kassenärztliche Leistungen auf Wunsch auch privat durchführen und honorieren lassen.

hier findest du  eine Liste der (Zirka-) Preise für eine Abdominalsonografie und auch andere Leitungen.->  http://de.wikibooks.org/wiki/Sonographie:_Abrechnung

Natürlich darf ein Arzt diese Untersuchungen durchführen. Über die dafür anfallenden Kosten wird er Dich auch informieren.

Würde sagen das es schwer wird einen Arzt zu finden der das macht, wenn gar kein Verdacht oder so virliegt. Die haben echt auch so genug zu tun wenn die kranke versorgen müssen. Falls du einen findest bist du minimum 150-200 € los. Aber nur wenn es schnell geht.