Firmenwagen bei Wiedereingliederung

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

eine Wiedereingliederung ist laut Bundesarbeitsgericht keine richtige Arbeit. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Wiedereingliederung nach § 74 SGB V.

Vielleicht macht ein Gespräch mit Krankenkasse, Vorgesetztem, Personalchef, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertreter Sinn? In einer sachlichen Atmosphäre kann jeder seinen Standpunkt und die Grenzen darlegen. Die Wiedereingliederung ist eine freiwillige Sache des Arbeitnehmers und kann jederzeit abgelehnt werden. Ggf. auch den Punkt ansprechen, ob die Wiedereingliederung evtl. im Außendienst gemacht werden kann (dann sollte auch der Betriebsarzt anwesend sein). Ggf. nur 1 oder 2 Termine pro Tag (in einem sinnvolen Zeitrahmen).

Ggf. vorab mit der Krankenkasse klären, ob der Firmenwagen ggf. zu einer Kürzung des Krankengeldes führen würde (§ 49 Avsatz 1 Nr. 1 SGB V).

Wenn man Mitglied in der Gewerkschaft ist, kann auch dort ein Gespräch sinnvoll sein.

Gute Besserung!

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

Ich bin neugierig: Welche Lösung wurde gefunden?

Die Entscheidung über die Gewährung eines Firmenwagens obliegt allein dem Arbeitgeber. Wenn dieser nur für Mitarbeiter im Einsatz im außendienst vorgesehen ist, dann werden sie ihn auch erts wieder zur Verfügung gestellt bekommen, wenn sie wieder im AD tätig sein können. Fahrkarten gibt es als günstigere Wochen- oder Monatskarten. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet die Fahrkosten zu übernehmen, tut er sicher bei anderen Mitarbeitern auch nicht. Und sie sollten ihren Arbeitsvertrag genau lesen, dort steht evtl. "zum einsatz im Außendienst" und dann ist nichts mit Firmenwagen, solange sie im Innendienst die Wiedereingliederung machen. Sonst wenden sie sich an den Betriebs- oder Personalrat, vlt. kann dieser vermitteln.