Falsches geburtsdatum auf der Krankschreibung?

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Ist das ein größeres Problem oder wird das toleriert.

Grundsätzlich ändert ein solcher "Fehler" nichts an der Gültigkeit der Bescheinigung, wenn es ansonsten keinen Zweifel an der Identität der betroffenen Person gibt - und davon kann man ja generell ausgehen.

Der Arbeitgeber wäre jedenfalls nicht berechtigt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deswegen abzulehnen/nicht anzuerkennen.

Allenfalls könnte er diese "neue" Art der Ausgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Anlass zur Ablehnung nutzen, da dieser Service von vielen noch kritisch "beäugt" wird. Aber diese Fern-AU umfasst ja ohnehin nur den Zeitraum maximal von 3 Tagen, den auch das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG für ein Fernbleiben von der Arbeit wegen einer Erkrankung ohne Nachweis durch eine ärztliche Bescheinigung vorsieht.

Dankeschön für deine Hilfe

@lukyboy

Gerne geschehen!