Falsches essen im Krankenhaus?
Guten abend,
mein Kumpel ist im Krankenhaus. Zum essen hat er als Nachtisch Pudding ausgewählt. Er bekam aber Nüsse. Und gegen Nüsse ist er allergisch. Das weiß das Krankenhaus auch , doch er bekam es trotzdem. Hat sich das Krankenhaus strafbar gemacht und kann man was dagegen machen?
Danke im voraus
8 Antworten
Hat er es nicht sehen können?
Ich meine wenn ich Dinge nicht vertrage, dann schaue ich auch noch mal extra und frage ggf. nach
Muss man nachweisen können, dass man es bekannt gab und dass die Nahrungszusammenstellung mit Zusage die Allergene vermeiden sollte. Es kann aber sein, dass diese Dinge weiter dem Patienten überlassen werden, wenn die Küchen keine allergenfreie Kost bieten. Eigentverantwortung besteht im Krankenhaus weiter.
Das Essen wurde verwechselt
Das sind auch nur Menschen
Passiert bestimmt öfter Mal
Egal ob im Krankenhaus
Im Altenheim
Oder im Gefängnis
Oder in Psychiatrien
Gerade in diesen berufen , wo teilweise 10 Tage und mehr am Stück gearbeitet wird und unterbesetzt ist (Ausnahme Justiz )
Viele sind Praktikanten /Leiharbeiter / Azubis usw ...
Nur wenige haben die 1 jährige oder 3 jährige Ausbildung ...
Einfach bescheid sagen und es wird behoben .
Gibt schlimmeres wie
Medikation falsch zusammen gestellt
Tücher nach OP im Körper vergessen usw
Irren ist menschlich und kann passieren . Da kann sich keiner von Freisprechen .
Hat sicherlich niemand mit Absicht gemacht .
Meist handeln alle nach bestem Wissen und Gewissen .
Und es gehört sowieso passion zu den berufen dazu ... Will doch sonst niemand machen .
Kann man nicht einfach mal nett sein und akzeptieren, dass Menschen Fehler passieren?! Wieso muss man direkt immer mit Gesetzen kommen Alter. Wo ist das Problem, den Nachtisch einfach nicht zu essen und freundlich darum zu bitten, darauf zu achten, dass man dagegen allergisch ist bzw. Was anderes zu bekommen?
Er bekam den Nachtisch aber als erkennbar als Nüsse.
Was ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen kann, aber geschrieben hat's der FS so.
Das ändert aber nichts daran, dass hier die Versorgung nicht so funktioniert hat, wie sie hätte funktionieren müssen. Ich möchte mich in einem Krankenhaus nicht auf das Glück verlassen müssen, potenziell tödliche Fehler rechtzeitig selbst zu erkennen.
Natürlich hat sich das Krankenhaus nicht strafbar gemacht, das war einfach eine Panne der Küche.
Anders wäre es vielleicht bei einem Kleinkind gewesen, aber er ist ja alt genug den Fehler zu merken und die Nüsse nicht zu essen
Natürlich hat sich das Krankenhaus nicht strafbar gemacht, das war einfach eine Panne der Küche.
Das ist so nicht richtig. Das Krankenhaus hat durchaus eine Garantenstellung (bzw. der verantwortliche Mitarbeiter).
Im Zweifel liegt tatsächlich ein strafbares Verschulden der Klinik vor. Allerdings natürlich nur dann, wenn auch etwas passiert. Dem Patienten kann man (je nach Gesundheits- und Geisteszustand) natürlich ggf. eine Mitschuld unterstellen.
Die (strafrechtlich bedeutsame) Garantenpflicht des Krankenhauses kannte ich bislang nur für das ärztliche Personal und ich glaube kaum, daß die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall ein Ermittlungs- und Strafverfahren einleiten würde ;-)
Dafür reicht es aber nicht aus, dass etwas hätte passieren können. Keine Nachspeise bekommen ist kein Schaden, der vor Gericht Bestand hält.
Das Problem ist, dass man nicht immer erkennen kann, was im Essen enthalten ist, und dass die falschen Zutaten im Essen im Extremfall lebensbedrohlich sein können. Als Patient sollte man sich darauf verlassen können, kein Essen serviert zu bekommen, das einen eventuell umbringt.