fahrtkostenerstattung krankenhaus

6 Antworten

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erstattung der Fahrtkosten zum Krankenhaus für den Tag des ... .

Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto...

Mit freundlichen Grüßen"

Kurz und knapp und es steht alles drin. Natürlich den Beleg beifügen.

... oder ... wenn dieser Krankentransport noch bevor steht, wie es sich eigentlich auch gehört, denn eine rückwirkende Erstattung ist meist nicht mehr möglich.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am .... muss ich wegen ... (Untersuchung, Behandlung, o.ä.) ... in das ... Krankenhaus. Ich beantrage hiermit die Erstattung der anfallenden Fahrtkosten. Bitte teilen Sie mir bis ... mit, ob mir die Fahrtkosten erstattet werden.

Mit freundlichen Grüßen"

Ach ja, und den Transportschein vom Arzt nicht vergessen. Ohne den geht nämlich gar nichts.

Hallo,

am sinnvollsten ist ein Antragsformular der Krankenkasse für die Erstattung der Fahrkosten. Dann bekommt die Kasse alle Angaben, die sie benötigt. Teilweise gibt es die Vordrucke auch auf der Internetseite der Krankenkasse.

Notwendige Fahrkosten werden erstattet, wenn es um eine stationäre Krankenhausbehindlung geht. In anderen Fällen kann es Probleme geben.

Gruß

RHW

Die Fahrtkosten werden nur erstattet, wenn diese Fahrt ärztlich angeordnet war. Außerdem muss die Erstattung VORHER beantragt werden, wenn kein Notfall vorliegt.

Na ganz einfach. Einen formlosen Brief an die Kasse schreiben, idealerweise Belege beilegen und ab die Post.

In aller Regel ist das unkompliziert.

Er braucht dafür ein Rezept vom Arzt, und zwar VORHER. Ohne das gibt es kein Geld von der Krankenkasse.