Darf ich trotz Erkältung arbeiten als Bäckereifachverkäuferin?

5 Antworten

Schau mal in deine Hygienevorschrift/Hygieneverordnung, die muss jeder in diesem Bereich haben, dort steht genau drin, was du darfst und was nicht.

Bei ansteckenden und übertragbaren Krankheiten, darfst du nicht arbeiten gehen, weil du mit den Backwaren in Berührung kommst, u.s.w.

Schau auch mal hier: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050160/201401010000/817.024.1.pdf

LG Pummelweib :-)

lol, han erscht uf siitä 3 gmerckt das es schwizer vorschriftä sind!

aber sind hoffentli im dütschä au so….

@HoodooBear

Jepp...deutsche vorschriften sind auch so ...LG Pummelweib :-)

Normaler weise nicht , da das ein Verstoß gegen die Hygiene Vorschrift wäre. So etwas steht doch bestimmt in Deinem Arbeitsvertrag.

stimmt nicht....

Solange Du nicht pausenlos niesen musst, oder deine Nase tropft, natürlich.

gegen diese Symptome gibt es gute Mittel. nach jedem Naseputzen Hände waschen.

Nur, wenn Du richtig Fieber hast, bleibst Du zu Hause.


die Inkubationszeit beträgt bei einer Erkältung etwa 4-5 Tage.

danach spricht nicht dagegen, so lange die Hygiene Vorschriften eingehalten werden.

du musst ja nicht direkt auf die broetchen niesen oder husten. wasch und desinfizier dir die haende, wenn du dir die nase geputzt hast und dann kannst du auch arbeiten gehen