Entmündigung bei Altersdemenz?

5 Antworten

Hallo,

früher oder später ist fast immer eine Betreuung nötig. Entmündigungen gibt es nicht mehr, nur noch das Betreuungsgesetz. Dort werden durch einen Richter des Vormundschaftsgerichtes und einen Gutachter (Gerontologie/ Psychiatrie) gemeinsam eine Betreuung veranlasst. Ein Berufsbetreuer oder Familienmitglied übernimmt diese dann und die Aufgabenbereiche werden nach Bedarf erweitert.

Ja klar, Deine Antwort hat mir schon weiter geholfen. Aber was ist, wenn der Betreffende das alles vehement abstreitet und meint , dass er überhaupt keine Probleme hätte?!  Er sträubt sich auch mit Händen u. Füßen mit mir z. B. eine Patientenverfügung oder so eine Vorsorgevollmacht zu machen........ Was hätte ich da für Möglicheiten ???? 

Da eine Betreuung meist sehr unangenehm für den Betroffenen ist und auch nicht nötig empfehle ich die Einrichtung einer sog. Vorsorgevollmacht. www.vorsorgeregister.de Denn eine Betreuung erfolgt meist Durch eine Berufsbetreuer und ist unangenehm für den Betroffenen, während hier ien vertrauter Angehöriger dies erledigen kann. Mit Hilfe der Vollmacht kann er auch Rechtsgeschäfte anfechten, da es bei sog. Haustürgeschäften immer ien 2 Wöchige Widerrufsfrist gibt welche durch die Vollmacht die Bevollmächtigte Person ermöglicht diese abzusenden.

Die mangelnde Geschäftsfähigkeit muß amtlich festgestellt werden. Dabei kann es durchaus sein, dass ein Bestehen der Geschäftsunfähigkeit im zu prüfenden Einzelfall auch für einen zurückliegenden Zeitraum erkannt wird und "Haustürgeschäfte" ins Leere gehen können!

Solange die Geschäftsfähigkeit nicht aberkannt ist, ist keine Rückabwicklung möglich. Ansonsten muss im Einzelfall geklagt werden und da wird meistens zugunsten der kranken Menschen entschieden. Ich weiss das aus der Verwandschaft.

Im Normalfall hat man bei Haustürkäufen sowieso ein Rücktrittrecht. Am besten regelmäßig mit der Person zusammen die Post durchgehen und ankommende Verträge dann sofort kündigen und rück abwickeln.

Was du mit Deliktfähigkeit fragen willst ist mir schleierhaft wenn eine Person eine rechtswidrige Handlung begeht, dann kann Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Die Frage nach der Schuldfähigkeit kann nur im Nachhinein festgestellt werden nicht aber pauschal im Vorfeld.

Rücktrittrecht ab 40,-€ Frist min 7 Tage ab Vertragserfüllung von BEIDEN Seiten (Bezahlung / Lieferung)