Eine allgemeine Frage zum Thema Verlobung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unter nachfolgendem Link findest Du Informationen über die Wirkung der Verlobung.
Es geht um
- Herausgabe von Geschenken und
- Schadensersatzansprüchen
wenn die Hochzeit nicht zustande kommt.
Da die Verlobung lediglich ein Eheversprechen ist und damit der eigentliche Akt der Heirat noch nicht vollzogen, wüsste ich jetzt keine weitere gesetzliche Grundlage, auf die man sich in Deinen Beispielen berufen kann (aber ich schau noch ein wenig. :-)
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http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content0101.html
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Das Verlöbnis ist juristisch an keinerlei Form (zum Beispiel eine Feier oder einen Ringwechsel) gebunden und ist auch rechtlich nicht bindend.

Hier findest Du eine alte Fassung aus dem BGB, was Verlobungsrechte betrifft.
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/1300.html

@MojitoTom

Aber hier steht etwas, was Deine Frage vielleicht beantworten könnte:


Laut BGB entsteht durch einen Verlobung ein familienrechtliches Gemeinschaftsverhältnis, eine Verlobung ist aber nicht zwingend für eine Hochzeit notwendig.
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Die Verlobten gelten nun als Angehörige im Sinne des Gesetzes.
http://www.ratgeber-hochzeit.de/lexikon/verlobung.htm

@MojitoTom

Ich danke Dir für den Stern! :-)

Wirklich erweiterte Rechte hat sie nicht. Das einzige was man machen kann ist etwas einklagen, wenn die Verlobung aufgelöst wird (Kaum bekannt und mir fällt gerade der Begriff nicht ein).

Von unserem Krankenhaus bekamen wir die Auskunft, dass es so ist! Wobei ich mich trotzdem frage, wie man das beweisen soll.

Eine Verlobung hat keinerlei rechtlichen Charakter.

Verlobte haben grundsätzlich kein Besuchsrecht oder Auskunfsrecht im Krankenhaus. Ich habe aber damals bei der Aufnahme gesagt, dass ich möchte, dass er Auskunft usw. erhält. Das wurde dann notiert und auch durchgeführt. Verlobte gelten nicht als Angehörige, haben aber vor Gericht ein Aussageverweigerungsrecht.