Ein Quartal: 2 Hausärzte und 2 Fachärzte gleicher Frachrichtung?
Hallo,
Kurzversion (alles innerhalb des selben Quartals): Hausarzt A überweist an Facharzt A, dieser schreibt Arztbrief an Hausarzt A mit bitte Blutwerte zu bestimmen. Hausarzt A verweigert mir dies auch wenn ich es selbst bezahlen würde da vor 1 Jahr die Blutwerte ok waren (jedoch hatte ich dort keine Symptome/Probleme). Facharzt A sagt, wenn Blutwerte ok und Symptome nach 8 Wochen noch vorhanden sind soll ich mich erneut bei ihm vorstellen. Wechsel zu Hausarzt B, welcher nichts von Hausarzt A und Facharzt A weiß, jedoch bestimmt er zufällig die Blutwerte die Facharzt A gewollt hat. Blutwerte haben Auffälligkeiten jedoch keine welche die Symptome/Probleme erklären. Hausarzt B will mich an Facharzt gleicher Kategorie wie Facharzt A überweisen. Möchte nicht mehr zu Facharzt A: 1. Arbeitet bei Facharzt A jemand, der mich kennt (jemand aus unserer Straße) bei dem ich nicht möchte, dass diese Person erfährt was ich habe. 2. Müsste ich Facharzt A mitteilen, dass ich einen neuen Hausarzt B habe und ggf. erklären warum 3. Fühle ich mich bei Hausarzt B wirklich wohl (die Sympathie stimmt) und ich möchte auch nicht, dass Hausarzt B von Hausarzt A erfährt. Da ich nichts davon gesagt habe.
Daher die Frage: Gäbe es Probleme mit der gesetzlichen Krankenkasse wenn ich in dem selben Quartal zu einem zweiten Facharzt B gehe?
5 Antworten
Kassen zahlen an die Ärzte im Quartal nur einmal eine Pauschale, die sehr knapp bemessen ist und sehr oft die Kosten nicht deckt. Deshalb können gesetzlich Versicherte nur noch behandelt werden, wenn der Arzt genügend Privatpatienten hat. Das ist der Grund, warum gesetzlich Versicherten bis auf seltene vordefinierte Fälle KEINE Zweitmeinung zusteht. Falls Sie trotzdem zu einem 2. Arzt gehen, arbeitet dieser praktisch ohne Bezahlung. Das wäre eine Zumutung.
Merke: Eine gesetzliche Versicherung ist eine Pflicht- (Not-)Versicherung.
So steht es im Gesetz. Alles andere sind nicht zu realisierende Wunschträume.
Niemand hindert Sie daran, zur Pflichtversicherung noch Zusatzversicherungen abzuschließen.
Im Gegensatz zu privat Versicherten haben gesetzlich Versicherte den Vorteil, dass sogar der Arbeitgeber noch die Hälfte der Beiträge zahlt. Ein weltweit einzigartiger Luxus.
Die Arztwahl ist frei. Wenn Du mit Haus- /Facharzt A abgeschlossen hast, kannst, kannst du zu anderen Ärzten gehen. Dafür brauchst Du Dich bei den ärzten A nicht zu rechtfertigen. Die Krankenkasse unternimmt auch nichts.
nein - erstens haben wir freie arztwahl und zweitens wird oft sogar angeraten sich eine zweitmeinung einzuholen.
das einzige, was evtl. von der kasse beanstandet werden könnte, sind unnötige doppeluntersuchungen (doppelte ausgaben für die gleichen leistungen - z.b. labor). das hängt aber von der jeweiligen kasse ab.
Nein, denn du hast das Recht auf eine zweite Meinung und die kannst du dir ja dort einholen. Die erste "Diagnose" war ja auch mehr als dürftig.
Nein du hast freie Arztwahl