durch Krankenversicherung vertraglich an Arzt gebunden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sicherlich nimmt sie an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teil, allgemein als "Hausarztvertrag" bezeichnet. Sie wäre damit tatsächlich verpflichtet, vor jeder Facharztbehandlung zunächst den Vertrags-Hausarzt zu konsultieren und sich dort eine Überweisung geben zu lassen. Außerdem kann sie andere Hausärzte nur im Vertretungsfall aufsuchen, und auch nur, wenn der andere Arzt auch die HzV anbietet. Allerdings kann sie jederzeit zu einem anderen HzV-Arzt wechseln und sich dort erneut in den Vertrag einschreiben.

Meine Meinung als Ex-HzV-Arzt: Diese Verträge sind Blödsinn. Sie bringen weder dem Patienten, noch dem Arzt einen signifikanten Vorteil. Gewinner sind aber die Kassen und die Ärzteverbände.

Nein das gibt es nicht. In Deutschland haben wir freie Arztwahl. Jeder kann zu vielen Ärzten gehen und sich den richtigen suchen. Wäre ja noch schöner.

In Deutschland herrscht freie Arztwahl. Demnach kann die Versicherung den Versicherungsnehmer nicht an einen Arzt binden...

Solange du einen Arzt hast der nicht nur Privatpatienten nimt kann sie mit zu deinem Arzt.

Quelle audibkk.de

Ob Krankheit oder Vorsorge: Sie haben freie Arztwahl unter den Vertragsärzten. Vertragsärzte sind alle Ärzte mit Kassenzulassung.