durch eine not op musste ich auf die intensivstation, muss ich die 10 euro pro tag bezahlen?
Ich bin am 29.12.2012 wegen innerer Blutung in die Notrettung per Taxi gefahren, dort in der Notrettung untersucht und sofort in den OP, von dort aus auf die Intensiv-Beaobachtungstation. Am 05.01.2013 konnte ich dann nach Hause. Ich habe vom KH keine Rechnung ect. erhalten. Anfang November , also dreiviertel Jahr später, bekam ich jetzt von meiner KK eine Rechnung über 70 €.Widerspruch getätigt und Antwort lautet, ich muss bezahlen! Ich sehe das nicht ein bei einer Not OP und verspätete Rechnung! Liebe Grüsse
4 Antworten

Egal wo du dich im Krankenhaus befindest, du musst die 10€ bezahlen. Das ist gesetzlich geregelt. Auch wenn du operiert wirst und den ganzen Tag nichts zu Essen bekommst bist du zur Zuzahlung verpflichtet.

das mußt du immer bezahlen , egal aus welchem grund du im KH bist , ist leider so........und das mit der rechnung dauert oft so lange , hab die erfahrung gemacht in den letzten jahren das die rechnung immer so nach einem halben bis dreiviertel jahr kam......

Achso ok! Ungerecht ist das schon, aber wenn das so ist! Danke für Deine Antwort! Liebe Grüsse

Es ist doch egal, ob es nun eine Not-Op war oder nicht. Die KK hat Anspruch auf dieses Geld von dir. Das mag man gut oder schlecht finden, es ist nun mal so. Also zahl die Rechnung und beruhige dich wieder.
Und ist doch gut, dass alles gut gegangen ist bei deiner Not-Op und du lebst. Ich bin sicher, du bist intravenös mit einer Zuckerlösung ernährt worden in der Zeit....

Danke für die Anwort und so aufgeregt bin ich nicht! :-) Intravenös wurde vieles zugeführt, Wasser war auch dabei! LG

Doch musst du. Du lagst 7 Tage im Krankenhaus und musst wie alle anderen auch 10 Euro pro Tag bezahlen. Die Not-Op spielt hierbei keine Rolle. Die stationäre Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre.
siehe :https://www.big-direkt.de/leistungen/finanziellegrundversorgung/zuzahlungundzuzahlungsbefreiung/zuzahlungenhaeufige_fragen.html#anker11

Vielen Dank für die Beantwortung! Da scheint es doch seine Richigkeit zu haben, ich hatte gedacht, da gibt es Sonderegelungen. Verpflegung habe ich auch nicht bekommen, da ich immerwieder zur Magenspieglung musste usw. ! Aber unfair ist das schon. :- ( Liebe Grüsse