Dürfen Wegezeiten als Pflegezeit abgerechnet werden?

4 Antworten

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Hallo Coolita,

vielen Dank für den Link mit genau den Antworten, die ich gesucht hatte.

Ich fasse kurz die wichtigsten Punkte zusammen:

Die Fahrt- und Wegezeit darf nicht zu Lasten oder Gunsten des Kunden oder zu Lasten der Pflegezeit berechnet werden.

Allein schon wegen der unterschiedlichen Fahrtzeiten (für welche die Patienten nichts können), gebietet, die Fahrtzeiten immer mit dem gleichen (durchschnittlichen) Minutenwert zu berechnen, um der Gefahr vorzubeugen, dass Fahrtzeit im Rahmen der Personal-Einsatz-Planung individualisiert wird.

Angaben in 5- oder 10-Min.-Schritten sind so oder so "verboten". 
Diese Kalkulation ist viel zu grob, wenn man berücksichtigt, dass ca. 85% der Kosten Personalkosten sind; insofern macht es einen großen Unterschied, ob man 3 Min. oder 8 Min. für die Fahrtzeit einplant. 

Gruß Distel

@Distel35

Bitte, gern geschehen. LG Coolita

@Distel35

Die Fahrt und Wegezeit wird generell dem Kunden belastet und zwar in Form einer Hausbesuchspauschale. das ist ein für alle anwendbarer Durchschnittswert, der mit den Pflegekassen und den Pflegediensten vereinbart wurde. Es sei denn: die Wegezeit ist bestandteil der eingekauften Leistung.

Jeder ambul. Pflegedienst kann und darf, das ist so in den Versorgungsverträgen zwischen den Kassen und den Pflegediensten, geregelt, seinen Kunden eine sogenannte Hausbesuchspauschale berechnen.

Und das ist rechtens.

Und es sollte vor Auftragsbeginn mit euch besprochen worden sein, welche Kosten auf euch zu kommen.

Neben dem Pflegevertrag, der mit euch abgeschlossen worden sein muss, ist es auch zwingend vorgegeben, dass ein Kostenvoranschlag dem Vertrag beiliegt.

Und das soll bei euch alles nicht erfolgt sein?

Glaube ich nicht.

Und was glaubst du wieviel Zeit benötigt wird um vom Kunden A bis zum Kunden B und dann zum Kunden C und soweiter zu kommen?

Diese Fahrtzeiten sind Arbeitszeit und die Dame bekommt auch ihre Fahrtzeit bezahlt.

Dass er wegen euerem streichen der Hausbesuchspauschale der Dame gekündig hat ist nocht plausibel.

Jedoch ist es logisch nachvollziehbar, dass der Pflegedienst den Pflegevertrag mit euch gekündigt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es kommt auf den Vertrag an.

Und ja, Fahrzeiten können u.U. mit abgerechnet werden.

welche u.U. meinst du?

@Distel35

Das müßt ihr im Vertrag nachlesen, das weiß ich doch nicht, was ihr vereinbahrt habt. Ansonsten bei der Pflegedienstleitung noch mal nachfragen.......trotz Kündigung.

@Distel35

unter umständen

@rafaelmitoma

u.U. = unter Umständen, das weiß ich. Ich wollte wissen, welche Umstände sie meint.

@Distel35

Im Pflegevertrag von meinem Mann stand ein Kilometergeld drin (weiß nicht mehr wieviel.....ist schon einige Jahre her).

@studiogirl

Hab grad bei meiner Frau nachgefragt: Wir haben gar keinen schriftlichen Vertrag mit dem Pflegedienst, nur mündliche Absprache über Termine.

@Distel35

Das ist ungewöhnlich. Normal wird ein Vertrag gemacht. Da würde ich mal bei der Pflegekasse nachhaken.

das solltest du von vorherein mit der pflegedientleiterin besprechen

wenn sich die Frage mir überhaupt nicht stellt, dann kann ich das auch nicht im Vorhinein mit dem Pflegedienstleiter besprechen.