Dürfen gleich bei der 1.Mahnung einer Rechnung Mahngebühren verlangt werden?

11 Antworten

Noch schlimmer: wenn in der Rechnung bereits ein Termin stand, bis zu dem die Rechnung bezahlt werden sollte, kann direkt ohne weitere Mahnung ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen - und Du kannst gar nichts dagegen tun. Die Mahnkosten im Mahnschreiben sind dagegen regelrecht gering...

Was heißt hier "erste Mahnung"... Eine Mahnung kommt erst nach einer Erinnerung...diese kam nach dem Bescheid. Sprich, die Mahnung ist die bereits 3. Aufforderung zu zahlen...da kann man auch schon mal dazu bezahlen^^

Am besten ist nicht dauernd zu warten...und anstatt jetzt irgendjemanden zu fragen wie es sich verhält könntest du ja auch mal eine Überweisung schicken.

Aber wenn du weiter wartest würde ich mich freuen wenn du uns vom Gerichtsvollzieher in Kenntnis setz^^

Man muss als Gläubiger keine Zahlungserinnerung schicken. Die Rechnung ist Zahlungserinnerung genug! Wenn dann nicht gezahlt wird ist eine Mahnung angebracht. Firmen verschicken eine vorläufige Zahlungserinnerung nur aus Kulanz und sind nicht dazu verpflichtet.

@Barcreeper

Ärzte schicken in der Regel eine Erinnerung. Aber darum geht es doch auch gar nicht...häng dich nicht dran auf, Noobie.

ein außergerichtliches mahnverfahren ist gar nicht notwendig. wenn die rechnung zum vereinbarten zahlungstermin nicht eglichen ist, kann man als gläubiger sofort und ohne vorwarnung das gerichtliche mahnverfahren einleiten.

Ja, das dürfen sie. Sie müssen keine Erinnerung mehr schicken. Sie könnten auch gleich nen Mahnbescheid erlassen. Das alles wurde vor vielen vielen Jahren geändert (gefühlsmäßig dürfte das so um 7-10 Jahre her sein) Hintergrund war die schlechte Zahlungsmoral der Kunden. So manche Firma ging pleite, weil Zahlungen geschoben.. und geschoben.. und geschoben wurden.. Deswegen hat der Gesetzgeber dann damals eingegriffen und ein Gesetz zum Schutz der Firmen/Lieferanten/Dienstleister erlassen.

fen sie, aber laut auskunft eine anwaltes bei der vz sind die meisten mahngebühren zu zu hoch angesetzt. wenn du die rechnung gleich bei eintreffen der mahnung bezahlst, würde ich nur den rechnungsbetrag ohne mahngebühr überweisen. deine überweisung und die mahnung haben sich eben überschnitten.

Wenn der Schuldner sich tatsächlich im Verzug befindet ja, allerdings keine willkürlichen