Drogentest bei Erstuntersuchung § 32?

3 Antworten

Hi,

Nun ist meine Frage, ob bei dieser Untersuchung Urin oder Blutproben genommen werden?

Ein Streifentest im Urin ist Standard, eine Blutuntersuchung nur nach Bedarf - ferner erfolgt eine normale Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) und in Hinblick auf die spätere Tätigkeit, eine normale körperliche Untersuchung und zumindest eine Blutdruckmessung.

Und wenn ja, ob diese Proben auf Drogen getestet werden.

Ein Drogenscreening ist nicht Bestandteil der Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG.

LG

Guten Tag,

entschuldigen Sie meine späte Antwort. Jedoch möchte ich mich trotzdem bei Ihnen für Ihre ausführliche Antwort bedanken.

Es gibt demnach grundsätzlich keine rechtliche Grundlage für einen vom Betriebsarzt durchzuführenden Test auf Drogen im Zuge des Einstellungsverfahrens. Dies ist lediglich dann der Fall, wenn die Stelle, auf die sich eine Person beworben hat, unbedingt voraussetzt, dass weder eine Drogen- noch eine Alkoholabhängigkeit in Form einer Krankheit vorliegen.

https://www.arbeitsrechte.de/betriebsarzt-drogentest/

https://www.wirausbilder.de/2017/12/den-azubi-zum-drogentest-schicken-darf-ich-das/

Der Bericht ist zwar schon etwas älter, aber ist immer noch aktuell.

https://www.experto.de/ausbildung/drogen-waehrend-der-ausbildung-konsumiert-fliegt-der-azubi.html

Guten Abend,

ich entschuldige mich das ich erst jetzt danke jedoch wollte ich Ihnen mitteilen das Ihre Antwort sehr hilfreich war.

Vielen Dank.

Meines Wissens im Normalfall nicht. Eine Test auf Drogen oder HIV bedarf deiner Zustimmung.

Ich danke Ihnen