Demenzkranke Mieterin kündigen, aber nicht schaden wollen!

7 Antworten

Gibt es denn sonst keine verwanten???? Wenn nicht wird es schwierig. Bei nem Kind würde man von vernachlässigung sprechen und das Jugendamt informieren. Wenn euch was an der Dame liegt würde ich einfach mal mit der Frau vom Pflegepersonal sprechen und Fragen wie sie die sache sieht. Manchmal ist es ja auch so, dass es für die so wirkt als würde die Dame alleine klarkommen bzw. ausreichend betreut werden und in wirklichkeit sieht es ganz anders aus. Ansonsten müsste man sich anderswo mal um hilfe bemühen. Zur not muss man halt nachts die Polizei rufen wegen ruhestörung - die werden doch auch wissen was in solchen fällen zutun ist. Die Polizei darf bei sowas nicht wegsehen! Ich würde mich einfach mal informieren wie man die unterbringen kann...

Kommunen, Kirchen, Verbände und Vereine betreiben vielerorts Beratungsstellen, in denen Fachkräfte, aber auch ehrenamtliche Betroffene dabei unterstützen, das Leben mit einer Demenzerkrankung neu zu organisieren. Das Beratungsangebot ist je nach Institution unterschiedlich und kann von der reinen Sachberatung bis hin zur psychosozialen Krisenintervention reichen.

Man kann auch pber den Pflegedienst Rat und Hilfe suchen, die dann zusammen mit dem behandelnden Hausarzt eine bestmögliche Variante für ein positives Leben der alte Dane sorgen kann.

Wenn ihr der alten Dame was Gutes tun wollt, dann ruft die Pflegekasse oder dem MDK an und schildert die drastischen und unwürdigen Verhältnisse. Ich würde auch den Pflegedienst benennen, der mit seinen Mitarbeitern so schlechte pflegerische und menschliche Dienste leistet.

Es ist auch möglich.....dass das Betreuungsgericht für die alte Dame einen Betreuer benennt. Die Betreuung muss beim Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht) am gewöhnlichen Aufenthaltsort des zu Betreuenden angeregt werden. Die Anregung einer Betreuung kann durch jede Person erfolgen (z.B. auch den Arzt, die Behörde). Ob eine Betreuung tatsächlich notwendig ist, und in welchem Umfang, entscheidet der Betreuungsrichter.

Ich hoffe ihr künnt der alten Dame helfen!!!!!

Man kann einen Mieter nicht wegen Krankheit kündigen.

Was aber geht, ist einen gesetzlichen Betreuer anzuregen. Dazu muss man bei der Stadt mit dem Allgemeinen Sozialdienst sprechen, ihm die Situation erklären, worauf er (bei Berechtigung) einen Brief an das zuständige Amtsgericht schickt. Das Amtsgericht schickt dann Gutachter zur betroffenen Person, die einen Bericht zur Alltagsfähigkeit verfassen, über den ein Richter dann entscheidet, dass die Person Betreuung erhält.

Der Betreuer muss dann dafür sorgen, dass der Mieter in ein Pflegeheim kommt, da es offensichtlich keinen Weg gibt, den Mieter in angemessener Weise weiterhin in der Wohnung unterzubringen.

Hallo,

wegen Demenz alleine kannst Du wohl nicht kündigen.

Doch die Frau kann offensichtlich nicht mehr alleine wohnen. Sie müsste vielleicht in ein Pflegeheim.

Wenn die Betreuung eine offizielle vom Gericht ist, könntest Du die Situation mal dem Vormundschaftsgericht (beim Amtsgericht) schildern.

Wendet Euch an Caritas und Diakonie und findet eine humane Lösung. Hat sie Kinder/Enkel? Evtl. kontaktieren.