Dauerschaden Knie/Knorpel

3 Antworten

Invaliditätsrente gibt es nicht mehr.

Es gibt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Dafür wird aber ein Knieschaden nicht ausreichen.

In den Versicherungsbedingungen steht wann man eine dauernde Invalidität (IV) anmelden kann/sollte. In den mir bislang bekannten Bedingungen steht, dass man dauernde innerhalb von 15 Monaten anmelden muss. Dazu zwei Regeln: In dieser Zeit muss man einen Dauerschaden nur dem Grunde nach anmelden. Ich muss also nur sagen, dass ich dauernde IV geltend machen will/werde. Dann kommt der Zeitpunkt wann ich der Überzeugung bin, dass sich die Höhe meiner IV bestimmen lässt. Dafür habe ich aber wieder Zeit. Unter gar keinen Umständen bereits heute vom VR mit einer Einmalzahlung abspeisen lassen, weil dann später, wenn alles verheilt ist und unfallbedingt heute noch nicht erkennbare Unfallfolgen eingetreten sind, der Fall nicht mehr aufgerollt werden kann. Abfindungserklärung ist das Ende aller Bemühungen, auch kein Gericht kann dann noch helfen. Die Formulierungen in den Abfindungserklärungen der VR sind absolut eindeutig. VR haben immer das Bestreben einen Fall so schnell als möglich zu schließen, dann ist für sie der Fall gegessen und der VN hat das Nachsehen.

das kann erst am Ende der Therapie bestimmt werden