Darf Masseur mit angestelltem Physiotherapeuten KG abrechnen?
Bitte um Hilfe!! Ich arbeite zur Zeit noch als Masseur in einer Physiotherapiepraxis. Da meine Chefin in Rente geht, hatte ich vor Ihre Praxis und somit ihren gesammten Patientenpool zu übernehmen! Nun meine Frage, darf ich als Masseur mit einer angestellten Physiotherapeutin Krankengymnastik abrechnen? Vieleicht gibts da ein Gesetz, ich find zumindest nichts zu diesem Thema!? Bitte helft mir...
1 Antwort
Ja, du darfst Praxisinhaber sein und musst, weil du Masseur bist, einen fachlichen Leiter haben.
Dieser Leiter sollte vollzeit in der Praxis anwesend sein und muss ein "angemessenes" Gehalt bekommen.( Das ist alles etwas schwammig) Mehr Info vermutlich im Internet.
xxx.physio.de (Ich sollt mal Werbungsgeld kriegen!!)
Allerdings würde ich mir als Masseur überlegen, ob ich die KG´s mache, da braucht nur EINMAL ein Patient unzufrieden zu sein oder ein Tester von der Aok kommt und du wirst deines Lebens nicht mehr froh, glaube ich. Wenn du vielleicht nur die Massagen und die Lymphdrainagen machst und die KG macht die fachliche Leitung, ist das o.k.
Wenn du im Augenblick schon KG machst, hat deine Chefin bis jetzt vielleicht einfach Glück gehabt, dass das niemand herausbekommen hat. Aber auch dieses Glück würde ich mich nicht weiter verlassen.... denn auf Rezeptbetrug sind die Krankenkassen ganz wild.
Viel Glück dass für dich alles klappt!