Darf man einen Drogentest bei der Aufnahme in eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie verweigern?

6 Antworten

Bei jeglicher Eimweisung in die Psychiatrie wird als erstes ein Blut-umd Unrintest auf Alkohol oder sonstige Drogen veranlaßt. Selbst dann, wenn man sich freiwillig dorthin begibt.

Hier gibt es eine richterliche Verfügung, die sicherlich daraus hinausläuft, den Patiemten in einer geschlossenen Abteilung unterzubringen. Klar, kann man den Fest verweigert, aber dann wird der gerichtliche Beschluß eben auch aif die Blutentnahme erweitert und man hat die Arschkarte gezogen. Finden die erhöhte werte heraus, gibt es weder Einzelfreigang (nur mit Begleitung), seltener Freigang und erhöhte Aufmerksamkeit seitens des Personals.

Wer in einer Psychiatrie nicht mitarbeiten will, hat ganz schlechte Karten. Freiwillig entlassen wird man Dich nicht, die werden immer Mitttel und Wege finden, an DeineWerte zu kommen. Du solltest es nicht auf die Spitze treiben. Das bekommst nur Dir selbst schlecht.

Nein kann er nicht verweigern, da die Person nicht freiwillig dort ist und unter 18.

Wie wird der Drogentest durchgeführt? Katheter? Darf das ohne einen weiteren Beschluss gemacht werden?

Nicht freiwillig dort sein und Körperflüssigkeiten abgeben ist aber zweierlei.

Wenn du den Drogentest verweigerst, machst du dich erst recht verdächtig. Dann ist es nur eine Frage der Zeit bis zum nächsten richterlichen Beschluss.

Natürlich kann man das, dann kann man gleich wieder verschwinden und dem Richter dann erklären daß man keinen Drogentest gemacht hat und auch keinen machen will.

Hinter einem Drogentest muß keine schlimme Unterstellung stecken, aber die Ärzte möchten doch gerne wissen was ihre Schützlinge so alles zu sich nehmen. Schon im Hinblick auf eventulle Unvertäglichkeiten mit Medikamenten die verordnet werden könnten. Die eingene Aussage daß keine Drogen konsumiert werden, hat in einer solchen Klinik null Wert.

Ich denke kaum, dass man mit einem Beschluss, der sagt, dass man auf eine Geschlossene Station soll, bei Verweigerung der Urinabgabe wieder nach Hause geschickt wird.

Das wäre irgendwie... ironisch.

@dkjbfdkjbfkjeu

Nö ist es nicht, es kommt auf den Grund der Einweisung an. Wenn er eingewiesen wurde, weil er eine Gefahr für sich oder andere Menschen darstellt, kann er den Test ohnehin nicht verweigern.

Sollte er direkt aus der Haft dorthin verlegt worden sein, geht es erstmal wieder dahin wo er herkam.

Wenn die Psychiaterie eine Auflage war kann er eben wieder verschwinden.

Ich denke unter den Umständen hat eine Verweigerung sicherlich Konsequenzen....

Zum Beispiel? Wasser und Brot? Waterboarding?

@Bitterkraut

Ein richterlicher Beschluß hat IMMER einen Grund .

Zeigt man sich hierbei unkooperativ fördert das weitere Gründe für weitere Maßnahmen. 

@Kuestenflieger

Sowas lässt sich anonym natürlich nicht beurteilen. 

Fakt ist aber das auch ein Drogentest richterlich angeordnet werden kann...der Zirkus ist also überflüssig. :o)