Darf man als OTA Behandlungspflege ausführen?

2 Antworten

hmmm, das ist ein sehr schwieriger Knackpunkt. Bzw war es in unserer Ausbildung, und auch für unsere darmaligen Gesunfheitspflegeschüler war es heikel.

Da einige der Schwestern der Meinung waren die Schüler einfach so dazu zu zwingen, haben unsere Kursleitungen es so gestaltet, dass es ein schreiben gab, welches darauf hinwies, das wir es rechtlich gesehen nicht dürfen, aber falls wir es doch tun sollten, 100%ig rechtlich dafür gerade stehen!

Ansich sind es nägmlich auch tätigkeiten die Gesundheitspfleger z.B. nicht einfach so machen dürften.

Wenn Ärzte es weiter delegieren sollten die wissen, dass die Person an die sie es delegieren dazu fähig ist (...)

in der Ausbildung nicht. 

Danach allerdings schon, nur macht das kein OTA ;-)

Im OP übernimmt das die Anästhesie und auf Station der Krankenpfleger.