Darf man als Laie in einer notmedizinischen Situation eine Spritze verabreichen?

11 Antworten

Die Polizei würde dich eher fragen aus welchen illegalen Quellen du verschreibungspflichtige Medikamente hast und  die Spritzen. Auch ob die Vorschriftsmässig gelagert wurden ist fraglich.

"Darf man dann als Nicht-Arzt dem Patienten eine (lebensrettene) Spritze..."

Was nennst Du lebensrettende Spritze, wenn Du doch offensichtlich nicht mal die Ursache des "Anfalls" kennst, die vielfältig sein kann. Laß bloß die Finger davon und halte die Atemwege frei, bis professionelle Hilfe eintrifft.

Die Polizei wird sich Dein Spritzbesteck und Ampullen genauer ansehen.

Eine Spritze zu verabreichen erfüllt immer den Tatbestand der Körperverletzung - von einem Laien sogar den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Hier könnte jedoch die Rechtswidrigkeit aufgrund einer (hypothetischen) Einwilligung entfallen. Das kommt aber stark auf den Einzelfall an.

Einmal abgesehen davon, dass das von dir beschriebene Szenario sehr hypothetisch ist und ein Krampfanfall nur in den seltensten Fällen eine lebensbedrohliche Situation darstellt, gibt es in Deutschland kein Gesetz, das medizinischen Laien die Verabreichung von Medikamenten verbietet, egal, wie diese appliziert werden. Die Injektion eines Medikaments stellt jedoch formaljuristisch den Tatbestand der Körperverletzung dar, der jedoch nicht strafbewährt ist, sofern der Patient der Injektion zustimmt oder von der Zustimmung ausgegangen werden kann.

Es bleibt aber ein zivilrechtliches Risiko. Wer ein Medikament verabreicht, haftet für alle negativen Folgen - erst recht, wenn die Verabreichung nicht lege artis erfolgte.

In Österreich sieht das jedoch ganz anders aus. Wer dort als Nicht-Arzt eine ärztliche Maßnahme (z.B. Injektion, Anlegen einer Infusion etc.) durchführt, macht sich grundsätzlich strafbar. Dazu bedarf es noch nicht einmal einer Anzeige durch den Betroffenen, es genügt, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erlangen (Offizialdelikt).

Besser kann man es nicht beantworten !!! Daumen hoch!

"..ein Krampfanfall nur in den seltensten Fällen eine lebensbedrohliche Situation darstellt"

Das würde ich nun nicht so sehen, zeigt mir aber,daß nicht vom "Fach" bist. Ansonsten einverstanden.

@RobbyKurz

Ich bin Facharzt, lange im Rettungsdienst tätig gewesen, tausende von Notfalleinsätzen gefahren und geflogen, unzählige Male auf Meldebild "Krampfanfall". Noch Fragen?

Soweit du ein zivilrechtliches Risiko anerkennst, bleibt aber nicht anderes übrig, als ebenso anzuerkennen: fahrlässigerweise kann durchaus auch Strafbarkeit in Betracht kommen. Wenn man wiederum die Fahrlässigkeit verneint, wird man je nach den genaueren Umständen auch zivilrechtlich zur Verneinung eines Schadensersatzanspruchs kommen.

Und nochmal: Besser kann man es nicht beantworten! Ich arbeite in einer Krampfanfallhochburg ! Hier hat man einen anderen Umgang mit Krampfanfällen, als in Städten, wo man so etwas nur zwei oder dreimal im Jahr fährt! Man kann aus jedem Krankheitsbild mit viel Fantasie ne Lebensgefahr konstruieren. Aber beim Krampfanfall. Entspannen, abwarten und ggf. Midazolam und die Sache läuft ohne Rea ab!!!Also ... glaub dem Onkel Dr. Snerefu (oder so) ruhig mal !!!😉