Darf ich zu einem anderen Hausarzt gehen, obwohl mein Arzt eine Gemeinschaftspraxis hat?
Hallo,
ich war vergangene Woche bei meiner Hausärztin, da es mir gesundheitlich schlecht ging. Da es mir heute noch nicht viel besser geht, werde ich wohl oder übel morgen wieder zu einem Arzt müssen. Nun aber mein Problem: meine Hausärztin ist die nächsten zwei Wochen im Urlaub. Seit ein paar Monaten hat meine Ärztin aus ihrer Praxis eine Gemeinschaftspraxis gemacht und eine andere Hausärztin dazugeholt. Die Praxis hat z. Zt. trotzdem geöffnet, jedoch nur halbtags. Zu dieser Ärztin möchte ich aber auf keinen Fall gehen, da ich schon einmal vertretungsmäßig bei mir war als meine Ärztin krank war. Damals hatte sie bei mir eine Krankheit übersehen und ähnliches habe ich auch schon von einer Bekannten gehört, bei der sie nicht bemerkt hat, dass sie Pfeifferisches Drüsenfieber hatte. Nun aber zu meiner Frage. Kann ich auch zu einer anderen Hausärztin gehen? Müsste ich dann Nachmittags gehen, wenn meine eigentliche Praxis geschlossen hat? Muss ich nochmal in dem Quartal 10 € zahlen? Kann die Krankenkasse irgendwelche Probleme machen? Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus. LG
8 Antworten
klar kannst du auch in eine andere Praxis gehen,mußt auch nicht unebingt Nachmittags gehen (einfach dann wann dein Termin dort ist) und du mußt auch die Praxisgebühr nicht nochmal zahlen,einfach nur die Quittung mitnehmen.
mein Hausarzt hat auch eine Gemeinschaftspraxis und mit seinem Kollegen bin ich nicht wirklich zufrieden.Wenn also mein Hausarzt Krank oder im Urlaub ist geh ich auch zu ner anderen Praxis.
das ist denke ich eher unwahrscheinlich,da der andere Arzt in der Praxis ja nicht dein Hausarzt ist und du ja nicht gezwungen bist zu diesem Arzt zu gehen
Vielen Dank nochmal für die Antworten. Es war wirklich kein Problem zu einer anderen Ärztin zu gehen. Da ich die Quittung von meiner Hausärztin vorzeigen konnte, musste ich auch nicht nochmal die Praxisgebühr bezahlen. LG
freut mich das alles so Problemlos geklappt hat
und danke für das Sternchen
Du hast freie Arztwahl und wenn Du zum anderen Arzt gehen möchtest, bleibt Dir wohl nicht anderes übrig, als noch mal 10 Euro Praxisgebühr zu zahlen. Das wäre mir aber ehrlich gesagt egal, hauptsache ich bin bei einem Arzt, wo ich selbst hinwollte.
also soweit ich weiß, kann es der krankenkasse egal sein, zu welchem arzt du gehst.. wenn du die vertretung nicht magst, dann gehst du eben zu nem anderen. beide kennen dich nicht, sind mit deiner geschichte nicht vertraut. also wird es wohl egal sein.
wenn es ein wahlarzt is, dann musst du natürlich selbst bezahlen, aber das hat dann ja auch nichts mit der kasse zu tun.
Danke für eure Antworten.
Naja, ich dachte, dass die Krankenkasse evtl Probleme machen könnte, da ich ja "nicht zwingend" zu einem anderen Hausarzt gehen müsste weil in meiner "Hauspraxis" ein anderer Hausarzt zur Vertretung da ist. Nicht, dass dann noch Kosten auf mich zukommen.
Könnte es sein, dass mich der andere Arzt nicht annimmt wenn er weiß, dass der andere Arzt aus der Gemeinschaftspraxis zur Verfügung stünde?
nimm aber den beleg mit das du schon die 10 euro bezahlt hast,ja ich weiss das man es kennt jedoch dann wieder vergisst,viel glück
Danke für eure Antworten.
Naja, ich dachte, dass die Krankenkasse evtl Probleme machen könnte, da ich ja "nicht zwingend" zu einem anderen Hausarzt gehen müsste weil in meiner "Hauspraxis" ein anderer Hausarzt zur Vertretung da ist. Nicht, dass dann noch Kosten auf mich zukommen.
Könnte es sein, dass mich der andere Arzt nicht annimmt wenn er weiß, dass der andere Arzt aus der Gemeinschaftspraxis zur Verfügung stünde?