Darf ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren?

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Sie können den Urlaub antreten, wenn dies Ihrer Genesung nicht zuwider läuft. Sie sollten sich wenn Sie den Urlaub antreten wollen, auf jeden Fall mit Ihrem Arebeitgeber in Verbindung setzen und mit Ihm darüber sprechen. Sie haben des weiteren die Möglichkeit sich vom behandelnden Arzt gesund schreiben zu lassen, dies sollten Sie nur dann tun, wenn Sie wirklich gesund sind. Auch in diesem Fall sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Das gesund schreiben ist deshalb möglich weil eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung hinsichtlich der Dauer der Krankschreibung nur eine Prognose ist. Ansonsten bleibt Ihnen nur den Urlaub zu stornieren, ich hoffe Sie sind versichert. Peter Kleinsorge

Die Krankenkasse benötigt ein Attest vom Arzt mit genauen Angaben über Urlaubsort, Zeit und eben seinem Einverständnis, dass es der Heilung förderlich ist. Mit dem Attest spricht die KK evtl. eine Urlaubsgenehmigung aus. Auf jeden Fall dann den Arbeitgeber darüber informieren!

.... es kommt halt darauf an!!!

sicher gibt es Krankheiten, mit denen man berechtigt AU ist. Auch in so einem Fall KANN ein Urlaubsaufenthalt heilsamer sein, als ein Aufenthalt zu Hause. Wer damit ein Problem hat, sollte tatsächlich einmal seine Arbeitsmoral überprüfen. Offenbar arbeiten solche Bedenkenträger, wie andere Urlaub machen.

Das kommt darauf an, was du arbeitest, weswegen du krankgeschrieben bist, und wohin der Urlaub gehen soll.

Vereinfacht gesagt: Ein Fahrlehrer mit einem gebrochenen Fuß darf überallhin fahren und alles machen, was man mit Krücken machen kann. Denn als Fahrlehrer kann er definitiv erst wieder arbeiten, wenn der Gips ab ist.

Bei einer Sekretärin mit gebrochenem Fuß mag das schon anders aussehen. Wenn die mit Krücken in den Urlaub fährt, dann geht es ihr ja anscheinend nicht so schlecht, dass sie nicht auch arbeiten könnte.

Unsinn. Wer krankgeschrieben ist, der hat auf der Arbeitsstelle nichts zu suchen. Würde da etwas passieren, z. B. auf dem Weg zur Arbeit, oder während der Arbeit, gibt es ordentliche Probleme.

eigentlich nicht...Krankschreibung ist krankschreibung und da darf man kein Urlaub machen. Aber anderseits wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!