Darf ich für meine Mutter Rezept von ihrem Arzt besorgen?

8 Antworten

Dann ruft man als Patient/in in der Praxis an und bittet um Ausstellung eines Rezeptes ( bei fortlaufender Medikation ) und kündigt an, dass das "Kind" das Rezept abholen wird. So etwas ist i.d.R. problemlos möglich.

Das 'Kind' sollte dann aber auch die Versichertenkarte vorlegen können - falls die Mutter in dem Quartal noch nicht in der Praxis war.

Kann sie schon machen, aber ein verantwortungsbewusster Arzt würde dir das Rezept nicht einfach aushändigen. Schon gar nicht, wenn’s eine einmalige Sache ist.

Handelt es sich um ein Rezept, das sie regelmäßig von diesem Arzt bekommt, sähe das Ganze schon ein wenig anders aus. Aber auch hier muss er dir kein Rezept für deine Mutter geben.

Ruft halt mal an und fragt nach.

Die Frage wird ja dann wohl eher sein, ob du dieses Rezept, welches auf den Namen deiner Mutter ausgestellt ist - auch in der Apotheke einlösen kannst. Bei Medikamenten mit Missbrauchspotenzial kann man das sicher schoneinmal vergessen.

Wenn es sich um ein Medikament handelt, das deine Mutter dauerhaft nimmt, sie beim Arzt anruft und darum bittet, dir das Rezept auszuhändigen und dir ggf. ihre Versichertenkarte mit gibt, dürfte das kein Problem darstellen.

Wen sie da anruft und sagt du holst es ab Dan geht es!

Was anderes ist es wen sie untersucht werden muss!