Darf ich bei einer Wiedereingliederung in den vorher gebuchten Urlaub fahren, Krankenkasse will mir die Lohnfortzahlung streichen?

6 Antworten

Die Krankenkasse ersetzt deinen Arbeitgeber, von der Krankenkasse bekommst du ja dein Krankengeld, und kann bestimmen ob du Urlaub bekommst oder nicht. Dein Arbeitgeber hat erst wieder etwas zu sagen wenn er dir Lohn bezahlt. Wenn die Krankenkasse deinen Urlaub nicht genehmigt dann kannt du nicht in den Urlaub fahren oder muß auf das Krankengeld verzichten. Du muß ja schon länger krank sein wenn du eine Eingliederung bekommst. Da hattes du die Möglichkeit deinen Urlaub ohne großen Verlust zu verschieben.

In der Wiedereingliederung erhälst Du kein Gehalt vom Arbeitgeber sondern bist weiterhin krank geschrieben und erhälst Krankengeld. Die Wiedereingliederung soll genutzt werden schrittweise wieder beruflich Fuss zu fassen. Wenn Du diese Chance nicht nutzt, sondern stattdessen verreisen möchtest, solltest Du Dich vom Arzt gesund schreiben lassen und ganz nomal Deinen Erholungsurlaub antreten, in dem Du dann wieder normal Lohn vom AG erhälst. Nach dem Urlaub gehst Du dann gleich wieder voll arbeiten und beziehst Gehalt.

Während einer Wiedereingliederung darf man nicht in Urlaub fahren. Die Wiedereingliederung dient dazu, dich wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen. Darum kann die Kasse, die in dieser Zeit dir noch Krankengeld zahlt, die Genehmigung verweigern. Reisen kannst du nur dann, wenn du dich vorher gesaund schreiben läßt und damit wieder Gehalt/Lohn vom Arbeitgeber erhältst.

Die Krankenkasse ist doch nicht dafür da, dir den Urlaub zu finanzieren. Wenn eine Widereingliederung geplant und genehmigt ist, muss man sich auch an die Termine halten.

Hallo,

am besten diese Stelle kontaktieren:

patientenberatung.de

Gruß

RHW