Darf ich als freiberufliche Pflegefachkraft mit den Kassen abrechnen?

7 Antworten

Ruf doch mal die einzelnen Kassen an und frag nach einer Infobroschüre. Vielleicht findest Du auch was auf deren Internetseiten.

Ich wollte mich vor ein paar Jahren ebenfalls selbstständig machen, hätte dazu aber mit mind. 4 exam Pflegekräftern beginnen, oder aber auf die Behandlungspflege (SGB V) verzichten müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass das noch so ist - sprich, Sie können sich vielleicht selbstständig machen, aber nur Grundpflege aus der Pflegeversicherung erbringen und abrechnen. Außerdem kommt das unter Umständen auch noch auf das Bundesland an, denn jedes regelt seine Zulassungsbedingungen selbst. Am besten bei der zuständigen AOK nachfragen.

ja das geht - das gesetz wurde dahingegehend vor eniger zeit geändert- du musss aber mit der jeweiligen kassen einen vertrag haben. für 3 jährig examinierte krankenschwester/pfleger. ich hatte mich vor einiger zeit bei den kassen erkündigt - habe es aber nicht getan weil die versicherungen sehr hoch waren die ich als privtperson abschzliessen musste.. am besten erkundige gleich bei der kassse.

Hi,

Man muß einen Versorgungsvertrag mit den KK und Pflegekasse machen.Sowie ein ambulanter Pflegedienst auch.Aber ob das als einzel Person auch geht weiß ich nicht.Ich glaube eher nicht,weil du dann auch alle Voraussetzungen von SGB XI § 80 erfüllen mußt.

Viel Erfolg

Sophia