Darf ich als Erzieherin Kinder aus meiner Einrichtung außerhalb betreuen?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

der arbeitsvertrag regelt das. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgetretene Kinder nicht betreut werden dürfen.

dass Kinder der einrichtung (also welche die dort aktuell noch hingehen) nicht noch zuhause betreut werden, kann ich mir gut vorstellen. Führt zu Rollenkonflikten und auch zu eifersucht. Und dass man selbst sich völlig neutral verhält, lässt sich auch nicht einfach behaupten, das Unterbewusstsein gibts ja auch noch.

EATsukoB 
Fragesteller
 17.12.2013, 18:13

Das es nicht funktioniert, wenn das Kind noch in der Einrichtung ist finde ich in Ordnung, aber was geht es die Einrichtung an, wenn das Kind nicht mehr in der Einrichtung ist.... Umzug, bereit für Schule, etc.

Ich wollte darüber reden doch sie blockten einfach mit einem "Nein" ab...

guinan  17.12.2013, 20:32
@EATsukoB

dürftest du denn fremde kinder nehmen? Oder gehts generell darum, nicht nebenbei noch andere becshäftigungen zu haben?

Ja

Hier kann höchstens das Konkurrenzverbot greifen. Man darf keine Kunden abwerben. Kinder die schon länger ausgetreten sind fallen nicht darunter. Die Frage würde ich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht klären.

Wenn Dein Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthält, darfst Du nicht konkurrierend zu ihm gewerblich tätig werden oder bei konkurrierenden Unternehmen anfangen.

Wir kennen weder den genauen Wortlaut Deines Vertrages noch können wir Dir hier juristische Auskunft erteilen. Verstehe mich bitte richtig. Nutze lieber ein Portal wo Du für kleines Geld fachjuristische Antwort bekommst. Oder suche einen Anwalt vor Ort auf der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Und, vor allen Dingen, schaue Dich nach einem anderen Arbeitsplatz um. - Ich schätze letzten Satz muss ich Dir nicht begründen.

Du kannst über das Netz einen Fachanwalt finden.

Du kannst auch erkundigen wie bei Dir im Bundesland und vor Ort das Thema Tagesmutter behandelt wird. < Das schlägt jetzt meine persönliche Meinung stark durch. Die sollte Dich aber nicht unbedingt bezüglich Deiner Frage beeinflussen.

Es geht bei diesem Verbot nicht um die Kinder, sondern um deine berufliche Leistungsfähigkeit.

Wenn du abends auch noch babysittest neben einem Vollzeitjob, stehen dir am nächsten Tag weniger Kraft- und Geduldreserven zur Verfügung als wenn du dich den Feierabend über ausruhst.