Darf eine öffentliche Einrichtung (in diesem Fall eine Bank) meine 75-jährigen Vater als Kunden den Toilettengang verweigern, obwohl er auf Grund einer Herzerk?

3 Antworten

Eine Bank ist nicht verpflichtet eine Kundentoilette vorzuhalten. Zudem ist niemand verpflichtet, seine private oder Mitarbeitertoilette Dritten zur Verfügung zu stellen.

Auch wenn das moralisch gesehen unter aller S.. ist und es selbstverständlich sein sollte, jmd. (zumal auch noch Kunde!) die Toilettenbenutzung nicht zu verweigern, darf die Bank das tun. Das Bereitstellen einer Toilette ist für die Bank keine Verpflichtung.

Ich glaube es gibt sogar eine Bestimmung, wonach man jemanden auf die Toilette gehen lassen muss - in einem eindeutigen Notfall.

Ich habe das mal gegoogled. Niemand kann gezwungen werden Fremde auf seine Toilette zu lassen. Du darfst aber wie z. B. Nachbars Lumpi in die nächsten Büsche verschwinden.