Darf ein Osteopath ohne Heilpraktikerausbildung osteopathisch behandeln?

6 Antworten

Osteopathie ist eine Heilkunde. Diese darf nur von Ärzten und Heilpraktikern selbstständig ausgeführt werden. Physiotherapeuten dürfen die Osteopathie nur im Delegationsverfahren ausüben - heißt nur nach Anweisung. Um die Osteopathie in ihrer Gesamtheit ausüben zu dürfen, reicht die sektorale HP-Erlaubnis für Physiotherapeuten nicht aus. Dafür muss man die volle HP-Prüfung gemacht haben.

Ja, das darf der Heilpraktiker. Allerdings darf der nichtheilpraktische Osteopath, der ja im Gegensatz zum Heilpr. keine Heilkunde ausüben darf, auch keine selbständigen Therapieentscheidungen treffen und keine Untersuchungen durchführen. Er darf ausschließlich im konkreten Auftrag des Heilpr. tätig werden, so ähnlich, wie der Physiotherapeut nur im Auftrag eines Arztes tätig werden darf.

Natürlich darf er das. Aber der Heilpraktiker der ihn überweist ist verpflichtet zu prüfen ob der Osteopath die Sache richtig macht. Der überweisende Heilpraktiker trägt auf jeden Fall eine Mitschuld wenn der Osteopath Fehler macht. Ähnlich wie wenn ein Arzt eine Schwesternschülerin eine Infusion oder ähnliches legen lässt auch wenn diese ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat. Da muss der Arzt dafür Sorgen das die Schwesternschülerin überwacht und angeleitet wird.

Nein. Aber es gibt eh keine Heilpraktiker_ausbildung_, zumindest keine vorgeschriebene.

Deine Antwort ist zum Teil falsch!

Ja - ohne Heilpraktikerausbildung darf ein Osteopath behandeln, wenn er nämlich Arzt oder Krankengymnast ist.

Richtig, es gibt keine vorgeschriebene Heilpraktikerausbildung. - Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand die Heilpraktikerprüfung besteht, wenn er vorher keine entsprechende Ausbildung / Schulung hatte. Schließlich fallen ca. 80% durch die Prüfung.