Darf die Krankenkasse Kündigung ablehnen?

5 Antworten

gekündigt werden kann nur eine eigene Mitgliedschaft. deine läuft seit 2016. an diese Mitgliedschaft bist du 18 Monate gebunden. Zeiten einer Familienversicherung werden bei der Bindungsfrist nicht berücksichtigt. d.h. für dich, die Kasse handelt richtig, so wie es im Gesetz vorgeschrieben ist.

Vom Beginn deiner eigenständigen Versicherungseigenschaft musst du mindestens 18 Monate bei der Kasse bleiben.

Die Zeit der Familienversicherung zählt dafür nicht, da warst du ja nicht selbst der Versicherungsnehmer.

Da deine Mitgliedschaft als eigenes Mitglied erst zum 01.07.2016 begonnen hat und man erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft ordentlich kündigen kann, hört sich das korrekt an.

Ein Rechtsanwalt wird dir auch nicht helfen.

Ja, die haben recht!

Das wird Dir auch ein Anwalt für teures Geld bestätigen können!

Wenn du familienversichert bist, also keinen eigenen Vertrag hast, dann gibt es auch keinen Vertrag den sie mit dir kündigen können. Sobald der Hauptvertrag gekündigt ist, sollten alle anderen Teilnehmer die unter dem Vertrag profitiert haben diesen auch verlieren.

Sie hat ja seit Juli 2016 einen eigenen Vertrag...