Darf die Krankenkasse dem Arbeitgeber Auskunft (über Krankheiten) geben?

10 Antworten

Darf die Krankenkasse dem Arbeitgeber Auskunft über Krankheiten oder Therapien geben?

Kann , darf und wird sie nicht. Die einzige Bestätigung, welche ein AG verlangen kann, ob eine erneute AU-Schreibung in kausalem Zusammenhang mit einer vorherigen Erkrankung ( Folgeerkrankung ) steht, und er somit keine neuerliche Lohnfortzahlung über 6 Wochen leisten muss.

Allerdings könntest Du in Zugzwang geraten, wenn der AG eine Kündigung anstrebt.

Hallo,

Arbeitgeber erhalten von der Krankenkasse maschinell aud Anfrage direkte Infos, ob vei verschiedenen Arbeitsunfähigkeitszeiten ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Der Arbeitgeber braucht dann nur für insgesamt 6 Wochen Entgeltforttzahlung zu leisten.

Polizei, Bundeswehr etc. fragen häufiger beim Versicherten nach, dass er eine Bescheinigung der Krankenkasse über Erkrankungwen/Behandlungen, Arztdaten etc. bei seiner Dienststelle einreichen soll. Diese Anfragen der Versicherten beantworten die Kassen selbstverständlich. Wenn der Versicherte diese Bescheinigung nicht bei seiner Dienststelle einreicht, bekommt er entsprechende Probleme (z.B. Dienstverhältbis beginnt nicht, Verbeamtung ausgeschlossen ...).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die einzige Auskunft, die ein Arbeitgeber von der Krankenversicherung erhaelt, ist ob es sich um eine Folgeerkrankung oder um eine Neuerkrankung handelt (wegen der Lohnfortzahlung). Eine Diagnose wird der Arbeitgeber aber natuerlich nie erhalten.

Wenn ein AG im Rahmen eines Einstellungsverfahrens Auskunft über ärztliche Behandlungen benötigt, wird er von dir eine ärztliche Untersuchung und eine Schweigepflichtentbindung verlangen.

Geht es um ein Beamtenverhältnis, musst du wahrheitsgemäß antworten, da du sonst Gefahr läufst, wegen wahrheitswidriger Angaben den Beamtenstatus auch später noch zu verlieren.

Nein, darf die Krankenkasse nicht.