Darf der KFO Retainer / lose Spange einbehalten wenn jemand seine Rechnung nicht bezahlt?

1 Antwort

Der Kieferorthopäde muss nur leisten was auch bezahlt ist/wird. Sind noch Rechnungen aus der Behandlung offen kann er eine Weiterbehandlung verweigern (Auch wenn die offene Rechnung sich nicht auf den Retainer, sondern noch z.B. die Spange bezieht. Es ist und bleibt eine gesammelte Behandlung)

Immerhin stellt er eine Rechnung im Vertrauen aus, dass diese auch bis zu Frist x gezahlt wird. Weiß man im Vorfeld dass was nicht gezahlt werden kann muss man sich frühzeitig um Ratenzahlung bemühen. Es ist keinem Arzt zuzumuten einen Patienten für "Lau" zu behandeln (von Notfällen natürlich abgesehen)

(und ne Retainerentfernung dauert mehr als nur ein paar Sekunden, einfach mal so eben ohne Zustimmung ausbauen geht gar nicht! Die lose Spange darf aber auch einbehalten werden wenn nichts gezahlt ist bzw. nicht bezahlt wurde...Schonmal was von Eigentumsübergang gehört?)

Nicht weiter behandeln ja ist klar. aber auch die lose Spange einfach einbehalten und in Kauf nehmen das die Zähne wieder schief werden ? Vorrausetzung die lose Spange und festen retainer sind nicht bezahlt. Der Rest schon.

@Golf4freak

und warum bezahlst du nicht? Jede Leistung ist ihren Lohn wert. Wenn die Zähne wieder krumm werden ist das Deine eigene Schuld. Zahl doch einfach anstatt dich zu beklagen.

@wvoelker

Mich interessiert nur die Rechtslage. Es geht nicht um mich. Ich möchte nur durch eure Erfahrungen und Wissen einschätzen können ob eine mir erzählte Geschichte die Wahrheit ist oder nicht. Dürfte der KFO auch die festen Retainer wieder entfernen ? In dem vorligenden Fall soll der KFO die festen Retainer entfernt und die lose Spange zwar nicht behalten aber unwirksam gemacht.