Caritas - Stundenlohn geringfügig Beschäftigter
Ich bin bei der Caritas im Ambulant Betreuten Wohnen für psychisch Kranke beschäftigt. Es handelt sich um einen 400 Euro Job mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro. Zum zweiten Mal habe ich einen Jahresvertrag der ggf. ab kommenden Frühjahr unbefristet verlängert wird. Nun zu meinem Anliegen: Die Stundenlöhne wurden durch ein einseitiges Dekret einiger Bischöfe festgelegt. Arbeitsgerichte in Bielefeld, Hamm und Düsseldorf haben festgestellt, dass diese Stundenlöhne gegen das Gleichheitsgrundgesetz verstossen. Ein geringfügig Beschäftigter darf keinen schlechteren Stundenlohn als ein Voll- oder Teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter erhalten. Das würde in meinem Fall bedeuten, dass ich lt. meiner Eingruppierung einen Stundenlohn von ca 11 Euro erhalten müsste. Meine wöchentliche Arbeitszeit würde sich von 13 auf ca. 9 Stunden verringern. Mit diesen Urteilen habe ich mich an die Personalabteilung, meinem Vorgesetzten und auch der Mitarbeitervertretung gewandt. Entweder kennt man sich mit diesem Thema nicht aus oder aber ich erhalte seit Monaten erst gar keine Rückmeldung. Die Geschäftsleitung sitzt das Thema scheinbar aus, den es sind zig Arbeitsplätze davon betroffen. Mir bliebe die Möglichkeit der Klage, dann ist aber mein Arbeitsplatz weg. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir jemand einen Tip geben, wie ich mich verhalten soll. Ich fühle mich für diese Arbeit mit schwierigstem Klientel ungerecht behandelt. LG
2 Antworten
Recht haben und Recht bekommen sind ja leider zweierlei :-(
Daß du das Thema überhaupt ansprichst, ehe dein Vertrag unbefristet läuft, finde ich schon sehr mutig. Die Konsequenzen sind dir ja sicherlich klar.
Versuch mal herauszufinden, welche Ausschlußfristen bei euch gelten. Solltest du nämlich gehen müssen, kannst du dir zumindest einen Teil der untertariflichen Entlohnung im Nachhinein holen, indem du Klage erhebst.
alles dokumentieren zeugen datum unterschrift, am vetragsende dann einklagen equal pay , man sollte der gewrkschaft oder aufsichtskammer mal bescheid geben
unter umständen der schlichtungskammer sitzt in hoildesheim meine ich anonym.manchmal machen die ne einzelfallentscheidung wenn es offensichtlich peinlich ist --- problematisch sind änderungskündigungen da muss man aufpassen , man tritt teilweise alle ansp5rüche ab , das muss man irgendiwie schriftlich widersprechen handschriftlich u.U. das ist bervig man muss sich da schlau machen rechtsantragsstelle Arb. gericht oder internet##########