Caritas - Stundenlohn geringfügig Beschäftigter

2 Antworten

Recht haben und Recht bekommen sind ja leider zweierlei :-(

Daß du das Thema überhaupt ansprichst, ehe dein Vertrag unbefristet läuft, finde ich schon sehr mutig. Die Konsequenzen sind dir ja sicherlich klar.

Versuch mal herauszufinden, welche Ausschlußfristen bei euch gelten. Solltest du nämlich gehen müssen, kannst du dir zumindest einen Teil der untertariflichen Entlohnung im Nachhinein holen, indem du Klage erhebst.

alles dokumentieren zeugen datum unterschrift, am vetragsende dann einklagen equal pay , man sollte der gewrkschaft oder aufsichtskammer mal bescheid geben

unter umständen der schlichtungskammer sitzt in hoildesheim meine ich anonym.

manchmal machen die ne einzelfallentscheidung wenn es offensichtlich peinlich ist --- problematisch sind änderungskündigungen da muss man aufpassen , man tritt teilweise alle ansp5rüche ab , das muss man irgendiwie schriftlich widersprechen handschriftlich u.U. das ist bervig man muss sich da schlau machen rechtsantragsstelle Arb. gericht oder internet##########