cannabiskonsum folgt krankenhausbesuch

9 Antworten

Wenn dein Kumpel aufgrund des Konsums illegaler Substanzen im Krankenhaus gelandet ist, wird er sein Geld nicht wiedersehen. Auch wenn du dich auf einer Party oder wo auch immer mit Alkohol so abschießt, dass du wegen einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus musst, hast du als Konsument die Kosten allein zu tragen.

...Es sei denn, der Konsum geschah unwissendlich, indem eine "angerauchte" Zigarette genommen wurde, ein unbekannter Keks gegessen wurde,....... DANN zahlt die Kasse....

ich kenne einige leute die schon wegen alkohol im krankenhaus waren,diese haben alles von ihrer krankenkasse bezahlt bekommen....find ich ne riesige sauerei...jemand der mit drogen nicht umgehen kann sollte sie nicht nehmen!

Wenn der Einlieferungsgrund selbst verschuldet war, dann ist die Rechnungstellung gerechtfertigt. In einem solchen Fall wird die Krankenkasse den Betrag auch kaum erstatten. Sollte Dein Kumpel anderer Auffassung sein, muss er den Betrag vermutlich beim Sozialgericht einklagen und glaubwürdig darlegen, dass die Cannabis-Intoxikation ohne seine willentliche Zustimmung erfolgte.

Meine private Meinung dazu: Wer sich beim Erstkonsum von Cannabis aus Gier oder Geltungsdrang derart überdosiert, handelt unverantwortlich. Unverantwortlich handelten in diesem Fall aber ebenso die anwesenden "Kumpels", die zugelassen haben, dass es zum geschilderten Szenario gekommen ist. Sie sollten sich fairerweise an der Begleichung der Rechnung beteiligen.

Wünschenswert für Deinen Kumpel wäre, dass die gemachte Erfahrung heftig genug gewesen ist, um künftig die Finger von jeder Art Droge zu lassen. Manche Zeitgenossen sind charakterlich eben vollkommen ungeeignet, um vernünftig, respektvoll und kontrolliert mit einer solchen - relativ ungefährlichen - Substanz umzugehen. Siehe Video, das auf einem wahren Anruf beruht.

Bei Cannabiserstkonsum ist es oft so, dass Ängste, Übelkeit, Durchfälle etc. auftreten. Das ist jedoch keine bedrohliche Erkrankung, sondern ein Symptom, dass durch hohe Gaben von Vitamin C ( Birnen, Zitronen etc.) schnellstens behoben werden können. Da diese "Erkrankung" keiner Verbringung in ein Krankenhaus bedarf, ist der "Besteller" des Krankenwagens zahlungspflichtig, es sei denn, ein ARZT hätte die Einlieferung auf Grund unklarer Symptomatik veranlasst, oder ein Arzt der Klinik bescheinigt die Dringlichkeit des Krankentransports. In diesem Fall zahlt dann die Krankenkasse. Ansonsten nicht. Chiliheadz.

gute antwort....jemanden der einen schlechten raus hat,sollte auch immer bewusst sein,dass noch NIE jemand an cannabis gestorben ist....und das es bald vorbei ist der rausch ist meistens schon nach 1stunde abgeklungen

@MrSlurmey

Aber tödlich kann es trotzdem sein. Und meiner Meinung nach denke ich auch, dass es schon Tote gegeben hat, nur wen würde es interessieren? Vielleicht war auch einfach nicht eindeutig, an was derjenige gestorben ist. Außerdem kann ich durch Selbsterfahrung sagen, dass es mir einmal nach dem Konsum so dreckig ging, dass ich kurz vorm Bewusstlossein war (Ich hab in meinem Leben nur 4x gekifft, das besagte war das 4. und letzte Mal). Aus diesem Grund kann ich mir auch vorstellen, dass da schon einige dran glauben mussten.

hast du irgend einen mischkonsum betrieben? also cannabis und andere drogen...zb alkohol? dies sollte man nie tun...und schon gar nicht wenn man unerfahren ist.... wenn du nur cannabis zu dir genommen hast,war die fahrt ins krankenhaus schwachsinn...man kann an cannabis nicht sterben...ein schlechter rausch ist zwar sehr unangenehm aber man sollte sich immer bewusst sein,dass er vorbei geht! vitamin c und ein bisl zucker können wunder bewirken! ebenso sollte man sich in einen ruhigen raum legen und jemanden bei sich haben der sich ruhig und nett verhält;) ein schlechter rausch kommt bei cannabis selten vor...wenn er vorkommt ist häufig das set oder setting schuld....wenn man psychische probleme hat oder es sonst einen schlecht geht,sollte man generell keine drogen konsumieren! auch keinen alkohol

Nun ja versuchen kann er es, ob er es zurückbekommt entscheidet die Krankenkasse von Fall zu Fall.