Budget eines Arztes?

2 Antworten

Grundsätzlich gibt es vier "Budgets" für Kassenärzte:

1. Das Regelleistungsvolumen (RLV): Dies gibt vor, wieviel Honorar der Arzt für die Behandlung seiner Patienten höchstens erwirtschaften darf.

2. Das Arzneimittelbudget: Höchstbetrag der zulasten der Kassen verordneten erstattungsfähigen Medikamente.

3. Das Heilmittelbudget: Höchstbetrag für die verordneten erstattungsfähigen Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie etc.)

4. Laborbudget: Höchstmenge der durchgeführten Laboruntersuchungen

Wenn ein Kassenarzt das RLV überschreitet, wird er abgestaffelt, d.h. für die "zuviel" behandelten Patienten erhält er anteilsweise weniger Homnorar. Für die Überschreitung des Arzneimittel- oder Heilmittelbudgets kann der Arzt in Regress genommen werden, d.h. er muss die "zuviel" verorndeten Medikamente oder Heilmittel aus eigenen Tasche zahlen. Für die Laboruntersuchungen erhält der Arzt einen Laborbonus. Dieser wird am Quartalseinde voll ausbezahlt, wenn der Arzt sein Budget nicht überschreitet. Bei Überschreitung wird der Laborbonus anteilsmäßig gekürzt.

Dazu komemn noch spezielle Budgets für bestimmte Maßnahmen, wie z.B. Ultraschalluntersuchungen.


Danke für die ausführliche Antwort!!

Für Kassenpatienten bekommen die Ärzte eine Pauschale pro Quartal. Das heißt, wenn beispielsweise ein Patient, der in einer GKV ist wegen einer Erkältung in die Praxis  kommt kann der Arzt dafür nur einen gewissen Betrag von der GKV kassieren. Bei einem 30 jährigen Patienten wären das so um die 30 Euro. Kommt der selbe Patient noch einmal im gleichen Quartal z.B. wegen einer Magenverstimmung so bekommt der Arzt für diese Leistung nichts mehr.

Es gibt ein paar Ausnahmen für die der behandelnde Arzt noch mal kassieren kann. Zum Beispiel eine Kurznarkose.

Außerdem versuchen manche Ärzte den Patienten noch sogenannte IGe Leistungen aufzuschwatzen, die in der Regel zwar unnötig sind, von den Patienten aber selbst bezahlt werden müssen.

Bei Privatpatienten gilt das mit dem Budget nicht. Hier werden alle erbrachten Leistungen individuell nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.