Braucht ein Arzt wenn er in der Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente kaufen will ein Rezept?

5 Antworten

Nein. Laut §4 Abs. 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung ist für den Eigenbedarf (!) einer verschreibenden Person (z.B. Arzt) keine schriftliche oder elektronische Verschreibung von nöten. Der Apotheker muss sich aber von der Berechtigung Medikamente zu verschreiben überzeugen.

Wichtig ist halt der Punkt mit dem Eigenbedarf.

Es geht auch auf einem Bierdeckel oder auf einem weißen Blatt Papier, wenn ein Arztstempel drauf ist. Gegen Vorlage meines Arztausweises muss ich gar nichts ausfüllen, also auch kein Rezept. Bezahlen muss ich natürlich.

Nein, er kann unter Vorlage seines Arztausweises in der Apotheke verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne Rezept erwerben, er muss dann allerdings den vollen Preis für das Medikament selber bezahlen. Anders sieht es bei Arzneimitteln die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen aus, hier braucht auch ein Arzt ein spezielles Betäubungsmittelrezept. Das kann er sich zwar auch auf seinen Namen ausstellen, allerdings werden BTM Verordnungen von einem Bundesinstitut überprüft, wenn ein Arzt also regelmäßig BTM- Rezepte an sich selber ausstellt, würde das auffallen. 

Ja - aber er kann es selbst ausstellen.

Verschreibungspflichtig = rezeptflichtig

Also auch einfach so auf einen Bierdeckel oder so? Oder muss es ein richtiges Rezept sein?

@berndnue

Troll ? Apotheke ist keine Kneipe

Ich glaube ja.... er kann es aber einfach selber schreiben