Braucht ein Apotheker ein Rezept? (Eigenbedarf)

6 Antworten

Ein Apotheker kann aufgrund seiner Kompetenz Arzneimittel für seinen Eigenbedarf ( also für die Anwendung an sich selbst) aus seiner Apotheke entnehmen. Rechtlich ist nur die rezeptfreie Abgabe an Dritte geregelt, welche nur in Notfällen (in Deutschland) erfolgen darf.

Theoretisch: Ja

Praktisch: Das glaubt ihr wohl selbst nicht :) In den meisten Fällen spart man sich den sinnlosen Ausflug zum Arzt - vorausgesetzt dass man das Medikament selber zahlen will - sonst kann man ja immer auch noch später beim Arzt anrufen und sich in Nachhinein ein Rezept ausstellen lassen. Bei BTMs und Krankenhausapotheken sieht das natürlich doch etwas anders aus.

Das kann übel in die Hose gehen.

Wenn die Revision kommt, gibt es Ärger. Habe ich schon erlebt.

@bruno84

Naja, es kommt drauf an, wie mans so handhabt. Solange es nicht Dokumentationspflichtig ist, kann keiner bei einem Privatrezept unterscheiden, was auf dem Blatt Papier steht, das die Kasse bedruckt...

Ja, muss er, denn er muss den Verbleib verschreibungspflichtiger Medikamente auch belegen und nur mit dem Rezept kann er verschreibungspflichtige Medikamente die nicht wegen Anlaufdatum ausgebucht werden können zur Entsorgung, auch aus dem voirgeschriebenen Warenwirtschaftssystem der Apotheke ausbuchen. Besonders streng sind da die Regeln bei BTM. Hier muss sogar der Arzt ein Rezept von einem Kollegen ausgeschrieben haben

Ja sicher muss auch er dafür ein Rezept haben! Rezeptpflichtig heißt ja - für die Abgabe des Arzneimittels ist ein Rezept erforderlich!

Klar benötigt ein Apotheker ein Rezept, er arbeitet zwar dort aber trotzdem darf er sich nicht einfach ohne Rezept bedienen!