Blutabnahme auf der Polizeistation

9 Antworten

Das Problem beim Blutabnehmen ist, dass man erst beim Nadel rausziehen (oder bei nem wiederstand)merkt, ob man nicht irgendwas falsch gestochen hat. Hier steht ganz schön viel Mist von wegen Körperverletzung, Anzeigen wenn du nüchtern warst, etc etc... Eigentlich könntest du rechtlich gegen den Arzt vorgehen aber willst du wegen einem blauen Fleck, zig Strafverfahren mitmachen müssen und am Ende kommt eh nichts bei raus? Ich bin mir eh relativ sicher, dass das keine Körperverletzung ist, denn von 100 gelegten Zugängen sind höchstens 30 genau richtig gestochen. Das Problem: jeder Körper ist anders und auch Ärzte machen fehler, ausserdem muss man manchmal auf gut Glück stechen... Welcher Vollhorst dort unten geschrieben hat du sollst den Arzt anzeigen, wenn du nüchtern warst, hat sie nicht mehr alle, hör nicht auf so dumme Kommentare.

hattest du alkohol konsumiert? wenn du kein alkohol getrunken hattest haben dich die polizei und der arzt körperverletzt.

wenn du gegen die polizei vorgehen willst gehe direkt zum zuständigen staatsanwalt und beantrage eine strafanzeige und einen strafantrag. die beteiligten bediensteten bekommen dann einen eintrag in ihrem mitteilungsregister für strafsachen, was immer schlecht für einen polizisten ist, da er, solange ein solcher eintrag existiert keine lohnerhöhung oder beförderung geniesen kann.

ey, aber nur wenn du nüchtern warst.

Wie kommt man denn auf solche dumme Ideen?

Man macht eine Strafanzeige und stellt einen Strafantrag. Da wird nichts beantragt.

Die Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) bedeuten eigentlich, dass es für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Ärzte, Rechtsanwälte, etc ein zusätzliche Berufsstandsverfahren giebt.

Meistens wird darüber aber gewiegen, weil diese Verfahren "vertrauliche Personalsachen" sind und "unter Verschluss" gehalten werden sollen.

Ärztekammern behaupten sogar, sie führen diese Verfahren gar nicht durch.

Das gehört zur Bestrafung.

Bei der Blutabnahme solltest Du Dich ruhig verhalten und nach dem ziehen der Nadel mit dem Tupfer fest drücken. Hat man Dir es nicht gesagt.

Den blauen Fleck hast Du nicht bekommen, weil man Dich zusättzlich verletzt hat, sondern weil Venenblut ins Gewebe gelaufen ist, Grund ist, Du hast mit dem Tupfer nicht feste gedrückt!

Der Ausspruch "Raus mit Dir" ist natürlich eine Beleidigung.

Welche schlimmen Dinge hast Du denn vorher geasagt?

Der Ausspruch "Raus mit Dir" ist natürlich eine Beleidigung

Ach ja? Es ist vielleicht unhöflich, abhängig von den konkreten Umständen .. aber eine Beleidigung stellt "Raus mit Dir" sicherlich nicht dar ..

@PepsiMaster

Wieso? Der Arzt hätte mitteilen können, dass die Untersuchung beendet ist. Er hätte sagen können,Er hätte darum bitten können den Raum zu verlassen, weil noch andere Dinge erledigt werden müssen, wo der Fragesteller stört.

@user2492

Der Arzt hätte mitteilen können, dass die Untersuchung beendet ist. Er hätte sagen können,Er hätte darum bitten können den Raum zu verlassen, weil noch andere Dinge erledigt werden müssen, wo der Fragesteller stört.

Ja .. das hätte er alles tun können .. er hätte auch in der Nase bohren können .. spielt aber alles keine Rolle.

Es geht um den Ausspruch: "Raus mit Dir!". Den kann man netter formulieren .. aber eine Beleidigung i.S. des §185 StGB stellt dieser Satz nicht dar ..

Es kommt schon mal vor, dass man nach der Blutentnahme noch Schmerzen und auch einen blauen Fleck hat. Und dass er unfreundlich zu Dir war ( wie Du es interpretierst), könnte vielleicht auch an Dir liegen. 1. mußte Dir ja nicht ohne Grund Blut abgenommen werden und 2. erzählst Du die Geschichte aus DEINER Sicht. Vielleicht waren Dein Ton oder Deine Art dem Arzt gegenüber auch nicht gerade angebracht.

Jemanden zu duzen und aus dem Zimmer zu schhmeissen, emfinde ich schon als nicht sehr höflich?

@sigi388

Auf seine weiter Frage nach Erkrankungen, antwortete ich, dass er sich wahrscheinlich denken kann, dass eine Schilddrüsenerkrankung vorliegt, wenn man dieses Medikament einnimmt.

Ist wahrscheinlich auch nicht gerade sehr höflich, so zu antworten. Kommt schon etwas pampig rüber. Außerdem könntest Du ja noch weitere Erkrankungen haben.

Es heißt nicht umsonst: Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es zurück.

@sigi388

Wie stehst du denn zu Mitmenschen, die Straftaten begehen? Unhöflichkeit ist (noch) nicht unter Strafe gestellt. Zu deinem Delikt schweigst du dich ja schön aus ; - )

Ein blauer Fleck nach einer Blutentnahme ist nicht selten. Hier den Nachweis zu führen, dass der Arzt absichtlich so zugestochen hat, um Dich mehr als notwendig zu verletzen bzw. Dir unnötig viele Schmerzen zuzufügen, ist nahezu unmöglich ...

Was an den Worten "Raus mit Dir" so schlimm sein soll, verstehe ich nicht.

Wenn also sonst nichts vorgefallen ist, wüsste ich nicht, gegen was Du vorgehen könntest ..