Blut abnehmen bei Mitschülerinnen im Wohnheim üben nach Feierabend?

9 Antworten

Du darfst auf keinen Fall weder intramuskulär, noch intravenös spritzen oder gar Blut abnehmen. Das darf ausschliesslich nur - wenn überhaupt - dreijährig examiniertes und dazu autorisiertes Personal, wobei diese Aufgabe eine ärztliche Aufgabe ist und nur ein bestimmter Personenkreis eine solche Tätigkeiten ausüben darf, wie z.B. ein/e Gesundheits- und Krankenpfleger/in
mit Zusatzausbildung Anästhesie und Intensivmedizin.

Es wird Dir niemand in ganz Deutschland eine Möglichkeit bieten, die Autorisierung für eine Blutabnahme zu bekommen. Sollte irgendetwas passieren, Vene platzt, Bluterguss, Kreislaufschwäche und derjenige muss ärztlich behandelt werden, und es kommt dadurch raus, stehst Du wegen Körperverletzung vor Gericht.

Rein rechtlich käme ein solcher Eingriff einer Körperverletzung gleich, sofern die "gepiekste" Person nicht damit einverstanden ist.

Lasse es dir wenn schriftlich geben, das deine Freundin damit einverstanden ist, auch wenn ich es mega leichtsinnig finde, denn mit dem Körper sollte man keine unnötigen Experimente machen, schließlich hat man ja nur einen davon im Leben...

So viel von mir dazu....

lg, jakkily

Ich habe herausgefunden das eine Körperverletzung nur dann eine ist wenn man keine Einwilligung hat und wenn es gegen moralische Grundsätze verstößt, 

@Jonilabc

Dies schrieb ich doch in meinem ersten Satz...

Erst lesen, dann kommentieren...

lg, jakkily

Rechtlich gesehen wäre das eine Körperverletzung.

Wenn die Mitschülerin vorher einwillgt, dann wäre es Körperverletzung mit Einwilligung. Die ist dann straffrei, wenn es nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Gegen die guten Sitten verstößt es normalerweise dann nicht, wenn die Gefahr (die möglichen Folgen) gering sind.

Hier müsstet ihr aber aufpassen, den ihr müsstet tatsächlich sicher gehen, dass hier nichts passieren kann (z. B. keine Luft in die Venen kommt), indem ihr Sicherheitsvorkehrungen trefft. Idealerweise wäre dann auch eine ausgebildete Person zur Überwachung anwesend.

Spritzenschein braucht ihr meines Wissens nur dann, wenn ihr etwas injizieren wollt. Das wollt ihr ja nicht, wie ich es gelesen habe... Beim Blut abnehmen bin ich mir aber nicht sicher, fragt vorher nochmal jemand anderen. Oder lasst es sein.

Wie das mit der Versicherung ist weiß ich nicht. Ich würde es einfach sein lassen.

PS: Ich bin kein Rechtsanwalt, wenn ihr es genauer wissen wollt fragt lieber einen.


Ich wüsste nicht, welches Gesetz es dir verbieten sollte, in deiner Freizeit Freunde oder Verwandte mit Nadeln zu malträtieren... Eine Körperverletzung ist sicherlich vom Tisch, wenn der/ die Gestochene sein/ ihr explizites Einverständnis gibt. Auch ist es eher unwahrscheinlich, dass die Ärztepolizei vor der Tür steht und Spritzenführerschein sehen will ;-)

Versicherungsrechtlich kann ich es nicht gut einschätzen, nehme aber an, dass es im Fall der Fälle Probleme mit der Krankenversicherung geben könnte (da selbstverschuldet). Solange man die Technik vom Ablauf her beherrscht und sauber (sorgfältig und hygienisch) arbeitet, kann jedoch meiner Meinung nach nicht viel passieren. 

Die hier geäußerten Befürchtungen finde ich reichlich überzogen. Weder kann bei einer peripheren Vene (ohne aktives Einspritzen von Luft) eine Luftembolie entstehen, noch muss ein Bluterguss/ geplatzte Vene ärztlich behandelt werden. So lange man oberflächlich bleibt und nicht z.B. tief in die Ellenbeuge oder am Handgelenk in die A. radialis punktiert, kann man in Haut und Subcutis nicht viel kaputt machen. 

Meine Empfehlung: Erst aufmerksam zuschauen, unter Aufsicht (Schwester, Arzt, Rettungssani/ -assistent) selber machen und dann zuhause üben. 

p.s. Wie Negreira richtig schreibt, ist es unter Medizinstudenten absolut üblich, zu Beginn mal bei Kommilitonen oder Verwandten zu üben, mein Bruder durfte in meinen "wilden Zeiten" auch mal die Farbe Orange kennen lernen ;-)

Die meisten Medzinstudenten üben die Blutabnahmen bei ihren Kommilitonen und Verwandten.

Ohne Einwilligung der "Spender" ist es rein rechtlich Körperverletzung. Und natürlich kann immer und überall etwas passieren. Da sollte man schon wissen, was man tut und vor allem größte Sorgfalt walten lassen, was Hygiene und Sterilität anbelangt. Aber, wie immer im Leben, "Wo kein Kläger da kein Richter".