Bezahlung im Pflegepraktikum?

9 Antworten

Praktika sind idR unbezahlt, bei Ausnahmen liegt die Bezahlung gerade mal im Mindestlohnbereich, was sich die meisten Krankenhäuser allerdings auch nicht leisten können. Die haben oft schon zu wenig Geld für ihr reguläres Personal, und wenn Praktikanten so "teuer" wären, könnten sie auch gleich zusätzliche Pflegekräfte einstellen. 
Die einzige Möglichkeit, etwas Geld für ein Pflegepraktikum zu bekommen, sehe ich darin, das ganze mit einem FSJ oder BFD zu verbinden, da bekommt man zumindest ein paar hundert € im Monat (je nach Bundesland, in NRW müssten es glaube ich 380€ noch sein)....oft lässt sich das auch als Pflegepraktikum anrechnen. 

Praktika sind idR unbezahlt

Das ist schlicht und einfach falsch!

Ein Praktikum muss bezahlt werden (selbst dann, wenn vertraglich eine Bezahlung ausgeschlossen wurde), wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt!

Ausnahmen davon sind nur verpflichtende Praktika, sofern sie nicht länger als 3 Monate dauern.

@Familiengerd

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Bei Pflichtpraktika hast du keinen Anspruch auf Mindestlohn: Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, das von Schule, Ausbildungseinrichtung oder Hochschulevorgeschrieben ist, haben die Praktikanten keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Dasselbe gilt für ein Praktikum im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung oder in einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung. Keine Anwendung auf Praktika findet das Mindestlohngesetz ebenfalls im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III und Maßnahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz.
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aus dem mindestlohn recht, und Pflegepraktika gehören zum vorgeschriebenen Pflichtpraktikum beim Medizinstudium XD 

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Du bist mindestens 18 Jahre alt: Der Mindestlohn gilt nur für Erwachsene. Minderjährigehaben nur dann Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
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Zudem muss das Praktikum länger als 3 Monate ohne Unterbrechung laufen :)

Viele Praktikanten erfüllen eben einen Teil dieser Punkte nicht und sind deshalb nicht Mindestlohn gebunden 

@Jojo23XD

Ja und??

Was haben Deine Zitate aus dem Internet (ohne Quellenangabe!) mit meinem Kommentar zu tun??

Aus einer anderen Frage sehe ich, dass es das erste Praktikum für das Medizin-Studium ist.

Das wird traditionell nicht entgolten. Selbiges gilt auch für weitere Praktika, die noch folgen werden.

Mit "Personalmangel" meint die Szene einen Mangel an **Fachkräften**.

Und selbst wenn Du Dich bereits als künftiger Chefarzt siehst: im Moment bist Du ein ungelernter Niemand. Und an ungelernten Niemanden besteht nirgendwo auch nicht der geringste Mangel. Die vermitteln Jobcenter jedem, der sie haben oder nicht haben will, in rauhen Millionen. Zum Mindestlohn, oder auch in unentgeltliche Praktika, gerne mit der Drohung, die Leistungen zu streichen, wenn man sie nicht voller Freude macht.

Über die Forderung nach 10 Euro als Hiwi kann man da nur gepflegt lachen.

Nein, das ist nicht möglich. Du verrichtest zwar Arbeit, du machst aber auch jede Menge Arbeit. Ein echter Mehrgewinn ist ein Praktikant nur wenn er später mal als Kollege wieder kommt.

Ein Praktikum kann bezahlt werden, muss es aber nicht.

Du wirst nicht verlangen können, dafür bezahlt zu werden, wenn es nicht sowieso vorgesehen ist. Sowas erfährt man aber vor Beginn des Praktikums und wenn es einem nicht passt, dass man nichts dafür bekommt, muss man das Praktikum ja gar nicht erst antreten.

Und auf 10 € pro Stunde brauchst du nirgends zu hoffen. Schließlich bist du eine ungelernte Kraft und machst zumindest zu Anfang mehr Arbeit als dass du nützlich bist. 

Ein Praktikum kann bezahlt werden, muss es aber nicht.

Das ist schlicht und einfach falsch!

Ein Praktikum muss bezahlt werden (selbst dann, wenn vertraglich eine Bezahlung ausgeschlossen wurde), wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt!

Ausnahmen davon sind nur verpflichtende Praktika, sofern sie nicht länger als 3 Monate dauern.

@Familiengerd

Es handelt sich hier, wie ich in einer anderen Frage des FS lesen konnte, um ein dreimonatiges Pflegepraktikum während des Medizinstudiums. Und das wird meiner Meinung nach nicht bezahlt.

@putzfee1

Wenn es ein vorgeschriebenes Praktikum (von nicht mehr als 3 Monaten Dauer) ist, dann besteht kein Entgeltungsanspruch - das ist richtig.

Nur geht der Sachverhalt aus der Frage nicht eindeutig hervor, und außerdem habe ich mich auf Deine pauschale Aussage(und nicht auf die Frage selbst) bezogen, die so eben falsch ist - trotz Deines Einwand.

Nebenbei:

Die Bemerkung "wenn es einem nicht passt, dass man nichts dafür bekommt, muss man das Praktikum ja gar nicht erst antreten" passt nicht zu einem Pflichtpraktikum, weil man sich das dann nicht in dieser Art "aussuchen" kann!

@Familiengerd

Er hat aber gar keine Lust auf dieses Praktikum, und mit seiner Einstellung ist er sowieso für den Arztberuf ungeeignet. Also sollte er was anderes machen, dann kann er sich das Praktikum auch sparen.

@putzfee1

Was hat das jetzt mit der hier besprochenen Problematik zu tun?

@Familiengerd

Das ist einfach meine persönliche Meinung. Oder ist es verboten, die einzubringen?

@putzfee1

Mit Deinem "Er hat aber ..." beziehst Du Dich auf meinen Kommentar, deshalb habe ich einfach nur gefragt.

Wo geht daraus hervor, dass ich gegen das Einbringen Deiner persönlichen Meinung sei??

@Familiengerd

War nur so ein Eindruck von mir. Sorry, wenn ich da was missverstanden habe.

@putzfee1

Okay, macht nix! ;-)

@putzfee1

Danke putzfee du hast mir die augen geöffnet, meine exmatrikulation ist raus!