Bezahlt meine Krankenkasse dem Arbeitgeber krankheitsbedingte Fehltage des Arbeitnehmers?

11 Antworten

Das hängt von der Firmengröße ab, bei Kleinbetrieben garantiert und muß beantragt werden.

Und der Erstattungsbetrag hängt von dem "Tarif" ab. Aber er bekommt nur einen Teil ersetzt....

Die Differenz bezahlt der Betrieb...

6 Wochen lang bezahlt dein Arbeitgeber Dir deinen üblichen Lohn, danach zahlt deine Krankenkasse Dir "Krankengeld", ein prozentualer Anteil an Deinem letzten Nettolohn.

Im Übrigen bekommen die allermeisten Arbeitgeber (Konditionen unterschiedlich) für attestierte Fehltage Ihrer versicherten Arbeitnehmer auch einen finanziellen Ausgleich von der Krankenkasse erstattet (geschätzt zwischen 50% und 75% ab etwa dem 3. Fehltag).

Hier kommt das Entgeltfortzahlungsgesetz zur Anwendung. Gemäß §3 Absatz 1 EntgFG hat ein Arbeitnehmer der infolge einer Krankheit arbeitsunfähig oder in seiner Arbeitsleistung verhindert wird, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Ab dem 43. Krankheitstag hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, welches von der Krankenkasse gezahlt wird. Link zum EntgFG http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/entgfg/gesamt.pdf Peter Kleinsorge

Ja, der Arbeitgeber bekommt bis zu 100 % der an den Arbeitnehmer gezahlten Entgeltfortzahlung zurück. Dies regelt das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Danach besteht eine besondere Versicherung zwischen KK des Arbeitnehmers und dem Arbeitgeber, welche dem Arbeitgeber einen Kostenersatz garantiert, damit Krankheit von Arbeitnehmern dem Betrieb nicht zu sehr schadet (weil es ja den Arbeitgebers so schlecht geht ;-) ).

Das hängt von der Größe des Betriebs ab. Der Arbeitgeber zahlt 6 Wochen (ausser wenn etwas anderes zu Gunsten des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag geregelt ist). Danach zahlt die Krankenkasse. Der Arbeitgeber bekommt nach Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) 100% rückerstattet für Mutterschaft. Bei Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern (ohne Azubis) bekommt der Arbeitgeber zudem 80% der Entgeldfortzahlung ersetzt. Ausgenommen von diesen Regelungen sind landwirtschaftliche Betriebe. Genaueres gibt es hier im Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/BJNR368610005.html