Betriebsapotheke erlaubt oder nicht?

6 Antworten

Es kann sein, dass ein Unternehmen über einige Medikamente verfügt, die nicht verschreibungspflichtig, sondern in Apotheken frei verkäuflich sind. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter Kopfschmerzen hat und nach einer Tablette fragt, dann wird ihm eine ausgehändigt.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass das Unternehmen mit solchen Medikamenten Krankheiten vermeiden kann oder will. Ob die Medikamente bei einem Auszubildenden oder einem anderen Mitarbeiter verwahrt werden, ist gleichgültig.

grisu2101  05.11.2016, 12:43

Da bin ich ganz sicher, daß das SO nicht zulässig ist ! Egal ob die Medikamente frei verkäuflich sind oder nicht.

Betriebsapotheken sind wohl eine österreichische Besonderheit. Für Deutschland ist mir so etwas nicht bekannt.

Nein, das ist nicht zulässig. Die Verabreichung von Arzneimitteln darf nur durch einen Arzt erfolgen. Ausnahmen sind Mittel zur Wunderstversorgung. z.B. Wunddesinfektionsmittel. Im Rahmen der Ersten Hilfe gibt es auch Ausnahmen für Betriebsanitäter mit einer Ausbildung als Rettungssanitäter. Wenn jemand persönliche Medikamente im Schreibtisch vorrätig hat, ist das Privatsache, wenn er sie jemand anderem gibt und der dadurch einen Schaden erleidet, ist das fahrlässige Körperverletzung.

Sicher nicht ! Früher durfte unser Sani auch Kopfschmerztabletten ausgeben, und heute nicht mehr.

Nach meinen Kenntnisstand ist das nicht zulässig !

Eine Betriebsapotheke also nur durch Betriebsarzt, und die Ausbildung hat der Azubi sicher nicht.


Elizabeth2  05.11.2016, 12:45

Nein, also das stimmt gar nicht. Es gibt ja nicht in jedem Betrieb einen Betriebsarzt. unter Betriebsapotheke versteht man nicht eine Apotheke im Betrieb, die unter eigener Regie läuft, sondern der große Kasten, in der die Ersthilfesachen aufbewahrt werden. Dazu sind praktisch alle Betriebe auch verpflichtet, kannst du nachlesen. Hat alles DIN Normen. Das funktioniert so  wie dein Autoverbandskasten oder deine Hausapotheke. Da gehst du ja auch hin und fragst auch keinen Arzt, wenn du eine Kopfschmerztablette haben willst.

grisu2101  05.11.2016, 12:50
@Elizabeth2

Das mag durchaus sein dass sowas in etlichen Erste-Hilfe Kästen gelagert wird, aber:

Diese Medikamente haben darin NICHTS zu suchen, und das steht keinesfalls in irgendeiner DIN-Norm !!!

Und: Der Azubi ist KEIN medizinisches Personal !!

Haufe.de schreibt dazu:

Wenn es betrieblich gewünscht ist, können Medikamente für die
Akutbehandlung z. B. von Erkältungssymptomen, Kopfschmerzen oder kleinen Verletzungen durch medizinisches Personal (Betriebsarzt, Betriebssanitäter, -krankenschwester …) ausgegeben werden. Dabei sollte man sich auf rezeptfreie Medikamente und die einmalige Akutbehandlung beschränken, um nicht in Konflikt mit den normierten Strukturen des Gesundheitswesens zu geraten.



grisu2101  05.11.2016, 13:02
@grisu2101

Nachtrag: 

Das Problem bei dem Thema ist einfach die fehlende Ausbildung.
Vor der Herausgabe von Schmerztabletten fragt eine ausgebildete Person nach Unverträglichkeiten etc... Was früher so lasche gesehen wurde - "Ach komm, kriegst ne Pille gegen dein Kopfweh, hier haste Apirin, und nun geh wieder an die Arbeit" - darf es heute nicht mehr geben. Denn es hat scheinbar dabei unerwünschte Vorfälle wie Allergien oder Schocks usw. gegeben.
Auch im Arbeitsschutzgesetz ist das eindeutig geregelt !

Selbst ein ERSTHELFER darf !!! keine Schmerzmittel rausgeben.

@Elizhabeth2: Nichts für ungut, aber das hier ist wichtig. Bitte in Zukunft vorher besser informieren.

Um was geht es dir denn? Ich habe deine Frage nicht verstanden. Warum soll ein Auszubildender nicht dafür sorgen, dass die Betriebsapotheke auf dem aktuellen Stand ist. Für eine Betriebsapotheke wäre ja sonst auch jede ausgebildete Kraft ungeeignet. Du brauchst doch keinen Apotheker dafür. Jeder Betrieb sollte (bitte genaues weiß ich nicht- es geht ja auch um die Art des Betriebes und Anzahl der Beschäftigten usw,) ) einen ausgebildeten ERSThelfer an Bord haben. Und Betriebe müssen auch Ersthilfesachen dahaben. Grippostad usw. gehört nicht dazu. Das ist freiwillig. Und niemals ist ein Angestellter haftbar zu machen, wenn die Kollegen krank werden.